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D. T.

Girokonto neue Preise - Erfahrungen Widerspruch

Hallo Community ,

seit 1.4. gelten ja für das Girokonto die neuen Preise - die teils sehr sehr stark erhöht wurden.

Bei einem Widerspruch vor dem 1.4. gelten die alten Preise noch weiterhin.
Gibt es bereits Erfahrungen wie mit den Kunden umgegangen wird, die fristgerecht widersprochen haben ?
(Kündigung , neues Angebot zu reduzierten Preisen , Berater hat sich noch nicht gemeldet , etc.)

Vielleicht können wir hier die Erfahrungen zusammen tragen ?
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17 Kommentare
2019-05-07T12:48:05Z
  • Dienstag, 07.05.2019 um 14:48 Uhr
Ich war auch zu faul zum Wechseln (da andere Banken vermutlich langfristig auch die Preise erhöhen) und habe nun die erste Rechnung meiner beiden extend Konten erhalten,
Für mich bleibt es sich relativ gleich, allerdings auch aus dem Grund da ich ab sofort wieder mehr bar bezahle und eher Paypal und Kreditkarte nutze.
2019-05-08T20:31:49Z
  • Mittwoch, 08.05.2019 um 22:31 Uhr

Ich gehöre auch zu den Leuten, die dachten, das Schreiben gründlich gelesen zu haben, aber jetzt durch die Gebührenabbuchung eines Besseren belehrt wurden. Immerhin ist es für unser WG-Konto aufgrund der wenigen Posten günstiger geworden.


Da ich erst mal auch keine Lust habe zu wechseln, werde ich nur noch bar bezahlen (macht den Kontoauszug viel übersichtlicher) und "Überweisungsgutschriften" (musste den Begriff erst mal nachschlagen) wann immer möglich auf meinem Kreditkartenkonto oder bei Paypal empfangen. Je mehr das machen, desto mehr wird für die Bank der Schuss nach hinten losgehen .


Wo finde ich eigentlich Angaben darüber, für welche Posten genau Gebühren berechnet wurden?

2019-05-09T09:06:47Z
  • Donnerstag, 09.05.2019 um 11:06 Uhr
Die Gebührenangaben stehen im Preisverzeichnis.

Mittlerweile habe ich eine Eingangsbestätigung erhalten (netterweise datiert auf den 2. Januar(!)) mit Bestätigung des Widerrufs
von Ende März (in die Zukunft sehen kann die BW-Bank also auch; oder
in die Vergangenheit reisen...) und die alten Bedingungen gelten für mich bis zum 30.3.2020.
Das ist immerhin erfreulich.

Weniger erfreulich ist, dass, wenn man den TAN-Generator umstellen will, was ja nötig ist, um nach Juni 2019 noch Onlinebanking betreiben zu können, man zwingend dem neuen Preisverzeichnis und den neuen AGB zustimmen muss.

Jetzt frage ich mich natürlich, ob ein direkt darauf folgender Widerspruch gegen das neue Modell das Ganze nochmals außer Kraft setzen kann.

Ansonsten wäre das eine grandiose Irreführung der Kunden: "Sie können noch ein Jahr Ihr Onlinekonto zu den alten Konditionen behalten - aber ab Juni/Juli damit kein Onlinebanking mehr damit betreiben".
Ich hoffe mal, das ist ein Witz...

2019-05-09T13:29:38Z
  • Donnerstag, 09.05.2019 um 15:29 Uhr
Ich habe das etwas ungenau formuliert, ich würde gerne wissen, wo ich sehen kann, für welchen konkreten Buchungen Gebühren abgebucht wurden. Wenn da 3x Lastschrift steht, ist das nicht sehr hilfreich. Bei einer Telefonrechnung habe ich ja auch einen Einzelverbindungsnachweis.
2019-05-10T14:19:25Z
  • Freitag, 10.05.2019 um 16:19 Uhr
Sorry, das hatte ich dann falsch verstanden. Ob es eine genauere Aufschlüsselung gibt, kann vermutlich am besten das Bankpersonal beantworten, bei mir selbst stehen auch nur die allgemeinen Posten, keine konkreten Transaktionen.
2019-05-11T10:40:28Z
  • Samstag, 11.05.2019 um 12:40 Uhr
Hallo, 


sowas wie einen Einzelnachweis gibt es leider nicht konkret. Aber gerne können Sie Ihre Buchungen im Online-Banking zum Beispiel vom 01.04.2019 bis 30.04.2019 selektieren. Bei den einzelnen Buchungen ist vermerkt um welche Art von Buchung es sich handelt. 


Beste Grüße 

Lidia 

2019-05-13T09:34:10Z
  • Montag, 13.05.2019 um 11:34 Uhr
Bei der Abrechnung am Monatsende werden die einzelnen Buchungstypen auch aufgeschlüsselt....