Neues TAN-Verfahren trotz Leseberechtigung notwendig
Ich nutze nur die Leseberechtigung im Onlinebanking.
Muss ich mich dennoch auf eines der beiden TAN-Verfahren umstellen?
Ich nutze nur die Leseberechtigung im Onlinebanking.
Muss ich mich dennoch auf eines der beiden TAN-Verfahren umstellen?
Ja, eine Umstellung in eines der beiden TAN-Verfahren ist notwendig.
Kunden, die das Online-Banking nur zum Lesen benutzen, müssen sich nach den neuen gesetzlichen Anforderungen für ein TAN-Verfahren entscheiden. Durch die starke Kundenauthentifizierung nach den neuen Zahlungsdiensterichtlinien (PSD2) werden Sie in Zukunft alle 90 Tage bei der Anmeldung aufgefordert neben Ihrer PIN auch eine TAN einzugeben.