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was heißt vorgemerkt bis ... im Orderbuch,
kann sich der geordete Kurs bis zu diesem Datum ändern?
D. Gu
Hallo,
bei Erteilung einer außerbörslichen Order, wie es z.B. beim Kauf oder Verkauf von Investmentfondsanteilen üblich ist gilt folgendes:
Die Abrechnung erfolgt i.d.R. zum taggleich festgestellten Preis, falls die Order am Vormittag erfasst wurde. Für Orders, welche am Nachmittag erfasst wurden, wird i.d.R. der Preis des darauffolgenden Börsentages abgerechnet.
Die Gültigkeit ist daher automatisch vorbelegt und kann nicht verändert werden.
Grüße
Marc