Vielen Dank für die Nachricht. Es ist bedauerlich, dass die BW Bank hier keine Aussage zur Frist machen kann oder machen möchte.
Andere Banken können das definitiv besser!
So heißt es beispielsweise bei vielen Banken mit Bezug auf eine aktuelle Veröffentlichung von Stiftung Warentest, dass die Frist für das Chargeback 120 Tage ab dem Zeitpunkt ist, zu dem der Kunde weiß, dass seine Reise nicht stattfindet.
Erhält der Kunde innerhalb von 60 Tagen keine Antwort vom Insolvenzversicherer, so kann das Chargeback-Verfahren bereits gestartet werden. Ein Nachweis über die erfolgte Kontaktaufnahme mit dem Versicherer sollte dazu mit vorgelegt werden.
Teilweise wird auch berichtet, dass nach dem Erhalt eines Bescheid des Versicherers über eine Teilrückzahlung oder die Ablehnung einer Zahlung nur noch eine Frist von 60 Tagen für das Beantragen des Chargeback verbleibt. Daher wird von einigen Banken sogar zur Wahrung der Frist empfohlen, den Antrag bereits jetzt zu stellen, und den Bescheid des Versicherers später nachzureichen.
Es scheint also allgemeingültige Regelungen zu den Fristen zu geben.
Nachdem es für mich bereits eine Herausforderung war, überhaupt das Formular für das Chargeback von der BW Bank zu erhalten, da einige BW Bank Mitarbeiter der Hotline der festen Überzeugung waren, dass es im Falle einer gebuchten Pauschalreise sowieso kein Chargeback gäbe und man mir die Zusendung des Formulars anfänglich sogar verweigerte, werde ich mir nach Abschluss dieser Angelegenheit wohl überlegen müssen, ob ich dann weiterhin Kunde bei der BW Bank bleiben möchte.
Der Sachverhalt mit der Insolvenz von Thomas Cook ist sicherlich in dieser Größenordnung Neuland für alle Beteiligten, aber den Service der BW Bank in dieser Sache empfinde ich bisher auf ganzer Linie als eine Katastrophe.