Was gilt es bei Korrespondenzadressen des Kunden zu beachten?
Darf eine Bank ohne schriftliche Auftrag des Kunden die persönliche Korrespondenz an eine andere Adresse schicken, die von der ursprünglichen Adresse abweicht? Und wie wird sichergestellt, dass der Empfänger der anderen Korrespondenzadresse auch die richtige Empfänger ist? Welche Dokumente werden benötigt? Wie stellt das Qualitätsmanagement der BW-Bank sicher, dass nicht ein Sachbearbeiter willkürlich und ohne einverständnis des Kunden den postalischen Weg verändert?