Statt Innenstadt oder Shopping-Center entscheiden sich immer mehr Menschen für den bequemen Einkauf von Zuhause. Plattformen wie Amazon, eBay, eBay-Kleinanzeigen, Zalando & Co. sorgen für einen regelrechten Boom. Über zwei Drittel der Deutschen shoppen regelmäßig online. Im Jahr 2017 betrug der Onlineshopping-Umsatz deutschlandweit bereits 57,5 Milliarden Euro.
Der Boom lockt aber auch Betrüger an. Alleine im Jahr 2017 kam es laut
polizeilicher Kriminalstatistik zu mehr als 800 Warenbetrugsfällen – pro Tag.
Überdies muss davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer noch höher ist,
da nicht alle Fälle an die Polizei gemeldet werden.
Um bei der Schnäppchenjagd keine böse Überraschung zu erleben, haben wir
ein paar Tipps und Grundregeln für Sie zusammengestellt:
Vermeiden Sie die Zahlungsmethode Vorkasse. Grundsätzlich ist eine Überweisung final und unwiderruflich.
Setzen Sie stattdessen auf Zahlungsmethoden wie Paydirekt, Lastschrifteinzug, Kreditkarten oder Rechnungskauf. Bei Paydirekt zum Beispiel sind Sie als Käufer geschützt, wenn die Ware nicht geliefert wird (siehe auch: bw-bank.de/paydirekt).
-
Vorsicht bei Preisen, die zu gut sind um wahr zu sein. Betrüger locken
oftmals mit billigeren Preisen als die etablierte Konkurrenz. Daher gilt: Schnäppchen sind eine tolle Sache, aber bleiben Sie kritisch und hinterfragen Sie das Angebot.
-
Seien Sie vorsichtig bei Angeboten, bei denen in der Artikelbeschreibung
dringend die Kontaktaufnahme vor dem Kauf über eine E-Mail-Adresse gefordert
wird. Denn dabei könnte es sich um den Versuch handeln, Sie vom abgesicherten
Marktplatz wegzulocken.
Nehmen Sie sich die Zeit, um vor dem Kauf bzgl. des Shops oder des
Verkäufers zu recherchieren. Im Falle von Betrugsfällen gibt es oft betroffene
Opfer, die im Netz gewarnt bzw. um Rat gefragt haben.
Und was wenn es doch passiert ist?
Melden Sie den Vorfall schnellstmöglich an Ihren Bank-Berater. Auch wenn die
Wahrscheinlichkeit gering ist, kann in Einzelfällen durch Kontaktaufnahme mit
der Empfängerbank ein Schaden verhindert werden.Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
-
Sofern es sich um einen Verkauf bei einer Plattform, wie z. B. eBay
handelt: Melden Sie den Vorgang an das entsprechende Portal.
Mit diesen Tipps im Kopf, steht Ihrem
Shoppingvergnügen nichts mehr im Wege – wir wünschen viel Spaß!