Wir, als Ihre BW-Bank, verwenden Cookies, um Ihnen die Funktionen auf unserer Website optimal zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verwenden wir Cookies, die lediglich zu Statistikzwecken genutzt werden. Detaillierte Informationen über Art, Herkunft und Zweck dieser Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“ können Sie bestimmen, welche Cookies wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung verwenden dürfen. Durch Klick auf „Zustimmen“ willigen Sie der Verwendung aller auf dieser Website einsetzbaren Cookies ein. Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie können diese jederzeit in  „Erklärung zum Datenschutz“  widerrufen oder dort Ihre Cookie-Einstellungen ändern. Einstellungen anpassen
Zustimmen
Christoph Neubert

Unterstützung bei der Erstattung von stornierten Reisen/Veranstaltungen

Die bestehenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Coronavirus treffen aktuell viele Bereiche unseres Lebens. Leider vielfach auch unseren wohlverdienten Urlaub oder Veranstaltungen und Konzerte, an denen wir teilnehmen wollen.

Für viele stellt sich die Frage: Bekomme ich mein Geld zurück und wenn ja, was muss ich tun? Soweit Sie besagte Reise oder Veranstaltung mit einer unserer Kreditkarten bezahlt haben, möchten wir Ihnen gern einige Informationen an die Hand geben.

Zur Veranschaulichung haben wir zwei Fallbeispiele für Sie erstellt. 

Fallbeispiel 1:

Sie stornieren aus Sorge vor dem Coronavirus eine Reise/Veranstaltung selbst. In diesem Fall unterliegen Sie den Stornierungsbedingungen des Veranstalters. Die BW-Bank kann über den Kreditkartenverrechnungsweg nicht für Sie aktiv werden, d.h. Sie müssen den Fall individuell mit Ihrem Veranstalter klären.


Fallbeispiel 2:

Der Veranstalter storniert die Reise/Veranstaltung und sendet Ihnen eine entsprechende Stornierungsnachricht/-bestätigung. Auch hier führt der erste Weg zu Ihrem Veranstalter, da der zwischen Ihnen und ihm geschlossene Vertrag betroffen ist. Bitte gehen Sie schriftlich wegen einer Erstattung auf ihn zu. Erhalten Sie eine Erstattungszusage und kurze Zeit später die Gutschrift, ist weiter nichts zu tun.

Erhalten Sie eine Erstattungszusage, es geht innerhalb von 15 bis 30 Tagen aber keine Rückbuchung auf Ihrer Kreditkarte ein, dann kommen Sie bitte auf uns zu.

Gleiches gilt, wenn Sie trotz Kontaktaufnahme keine Rückmeldung von Ihrem Veranstalter erhalten oder Ihnen schriftlich die Rückbuchung verweigert wird.

In den genannten Fällen führen wir über den Kreditkartenverrechnungsweg einen Rückbuchungsversuch für Sie durch. Halten Sie hierfür bitte folgende Unterlagen bereit:
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Reklamationsformular
  • Kopie der Kreditkartenabrechnung mit Markierung der reklamierten Umsätze
  • Kopie der Buchungsbestätigung
  • Kopie der Stornierung
  • Sämtlichen Schriftverkehr mit dem Händler/Veranstalter bzgl. der Erstattungsanfrage bzw. Erstattungszusage
Bitte senden Sie die Anfrage per E-Mail an: kartenservice@bw-bank.de


Alternativ können Sie uns die Unterlagen natürlich auch per Post schicken oder in einer unserer Filialen einwerfen.


Zwei wichtige Hinweise:

  • Sollte Ihnen der Händler/Veranstalter einen Gutschein anstatt einer Rückerstattung anbieten, so sehen die Kartenorganisationen hierfür aktuell kein Rückgaberecht vor, soweit die Absage des Händlers auf gesetzlichen Vorgaben im Bezug auf COVID 19 basieren. In diesen Fällen bitten wir Sie, auf den Händler/Veranstalter zuzugehen und eine entsprechende Rückforderung dort zu reklamieren bzw. direkt beim Händler einzufordern. Der Prozess um die Erteilung von Gutscheinen ist aktuell sehr dynamisch, auch durch Gesetzesinitiativen der Bundesregierung.
  • Sollten Sie eine fehlende Rückerstattung auf eine stornierte Reise bei TUI reklamieren wollen, dann bitten wir Sie, die Rückerstattung zuerst über die TUI-Website zu beantragen. Seit dem 23. April 2020 hat die TUI eine entsprechende Seite geschaltet. Klicken Sie hier.


Bleiben Sie gesund.


Speichern Abbrechen
4 Kommentare
2020-04-09T09:38:42Z
  • Donnerstag, 09.04.2020 um 11:38 Uhr

Hallo,


wie ist es
wenn ich die Reise über die BW-Bank --> Extend shop --> Reiseservice
gebucht und mit der Goldkarte bezahlt habe?


 


Fallbeispiel:


Ich habe
eine Reise nach Zypern für den 18.07.2020 gebucht. Was ist wenn die Zyprier
sagen, ich muss in Quarantäne oder es gibt eine Reiswarnung /
ReiseNICHT-Empfehlung.



Die
Vorauszahlung wurde im Feb getätigt und im Juni soll die Restzahlung folgen.


 


Ich denke
ich werde erstmal nichts tun und hoffen, dass sich die Situation bis dahin
bessert.


Wer ist in
diesem Fall mein Ansprechpartner, ich denke doch das ist der Reiseservice von
der BW-Bank bzw. PTG-Travel. Wie soll ich mich verhalten und vorallem wann soll ich etwas machen?


 


Danke und
Gruß


S.A.




2020-04-09T10:39:36Z
  • Donnerstag, 09.04.2020 um 12:39 Uhr
Hallo S.A.,

Ihr Ansprechpartner ist in diesem Fall tatsächlich der extend Reise-Service (mehr Infos hier: extendshop.de). Da nicht absehbar ist, wie sich die Lage in den kommenden Wochen entwickelt, gibt es aktuell noch kein Handlungsbedarf (s. Fallbeispiel 1). Sollte die Reise vom Veranstalter storniert werden (s. Fallbeispiel 2), wenden Sie sich bitte an den Reise-Service für weitere Informationen zu Abwicklung und Erstattung.

Bei Detailfragen zu Ihrer Buchung können Sie natürlich jetzt schon den Reise-Service kontaktieren (0711 124-37000). Oder bei allgemeinen Fragen hier über die Community.

Viele Grüße
Christoph Neubert
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
2021-05-07T05:59:58Z
  • Freitag, 07.05.2021 um 07:59 Uhr
Guten Morgen,


wie verhält es sich mit einer Ferienwohnungsbuchung in Deutschland (gezahlt per Überweisung), wenn man die Reise aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht antreten kann, man aber die Mastercard Gold hat?


Würden die Kosten (nach den AGB nach Einbehalt des Selbstbehalt) demnach erstattet werden?

2021-05-07T06:21:28Z
  • Freitag, 07.05.2021 um 08:21 Uhr
Hallo Herr Weese, 


die oben genannten Fallbeispiele beziehen sich immer auf den Fall, dass Sie per Kreditkarte bezahlt haben und die Transaktion über den Kreditkartenverrechnungsweg zurückgefordert werden kann. Hier haben wir in eingeschränktem Umfang Handlungsmöglichkeiten.


In Ihrem Falle ist die Frage, ob der beschriebene Fall unter die Reiserücktrittsversicherung fällt, die Sie mit Ihrer Kreditkarte bei uns haben und die unter bestimmten Umständen auch greift, wenn die Zahlung nicht über die Kreditkarte erfolgt ist. Dies können wir Ihnen aber ohne nähere Prüfung nicht beantworten. 


Bitte nutzen Sie zuerst den Weg über Ihren Reiseveranstalter und klären Sie mit diesem als Ihrem Vertragspartner, ob eine Erstattung (z.B. aus Kulanz) möglich ist. Sollten Sie auf diesem Wege keinen Erfolg haben, dann wenden Sie sich bitte an unseren Kartenservice. Dieser prüft gern für Sie, ob in diesem Fall die Versicherung greifen könnte oder nicht und spricht mit Ihnen über die nächste Schritte.

 

Sie erreichen den Kartenservice auf folgenden Wegen: 

E-Mail: kartenservice@bw-bank.de

Fax: 0711 127-43017

Hotline für Rückfragen: 0711 124-42030


Viele Grüße

Christoph


Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?