Fallbeispiel 1:
Sie stornieren aus Sorge vor dem Coronavirus eine Reise/Veranstaltung selbst. In diesem Fall unterliegen Sie den Stornierungsbedingungen des Veranstalters. Die BW-Bank kann über den Kreditkartenverrechnungsweg nicht für Sie aktiv werden, d.h. Sie müssen den Fall individuell mit Ihrem Veranstalter klären.Fallbeispiel 2:
Der Veranstalter storniert die Reise/Veranstaltung und sendet Ihnen eine entsprechende Stornierungsnachricht/-bestätigung. Auch hier führt der erste Weg zu Ihrem Veranstalter, da der zwischen Ihnen und ihm geschlossene Vertrag betroffen ist. Bitte gehen Sie schriftlich wegen einer Erstattung auf ihn zu. Erhalten Sie eine Erstattungszusage und kurze Zeit später die Gutschrift, ist weiter nichts zu tun.- Ausgefülltes und unterschriebenes Reklamationsformular
- Kopie der Kreditkartenabrechnung mit Markierung der reklamierten Umsätze
- Kopie der Buchungsbestätigung
- Kopie der Stornierung
- Sämtlichen Schriftverkehr mit dem Händler/Veranstalter bzgl. der Erstattungsanfrage bzw. Erstattungszusage
Alternativ können Sie uns die Unterlagen natürlich auch per Post schicken oder in einer unserer Filialen einwerfen.
Zwei wichtige Hinweise:
- Sollte Ihnen der Händler/Veranstalter einen Gutschein anstatt einer Rückerstattung anbieten, so sehen die Kartenorganisationen hierfür aktuell kein Rückgaberecht vor, soweit die Absage des Händlers auf gesetzlichen Vorgaben im Bezug auf COVID 19 basieren. In diesen Fällen bitten wir Sie, auf den Händler/Veranstalter zuzugehen und eine entsprechende Rückforderung dort zu reklamieren bzw. direkt beim Händler einzufordern. Der Prozess um die Erteilung von Gutscheinen ist aktuell sehr dynamisch, auch durch Gesetzesinitiativen der Bundesregierung.
- Sollten Sie eine fehlende Rückerstattung auf eine stornierte Reise bei TUI reklamieren wollen, dann bitten wir Sie, die Rückerstattung zuerst über die TUI-Website zu beantragen. Seit dem 23. April 2020 hat die TUI eine entsprechende Seite geschaltet. Klicken Sie hier.
Bleiben Sie gesund.