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Gelöschter Nutzer

Abwicklung Nachlass mit Kontovollmacht

Guten Tag,

der Ehemann meiner Schwester ist verstorben. Beide sind Kunden bei Ihnen. Meine Schwester hat Vollmacht für die vorhandenen Girokonten und ein Loseblattsparbuch. Ich weiß dass Sie mir zum Fall im speziellen keine Auskunft geben dürfen deshalb stelle ich meine Fragen allgemein.


Können die Konten des Ehemanns auf Grund der vorhandenen normalen Kontovollmacht (über den Tod hinaus) mit Vorlage der Sterbeurkunde aber ohne Erbschein umgeschrieben werden?

Wenn ja, ist hierzu ein Termin in der Filiale nötig?


Wenn nein, dann muss wohl auf den Erbschein gewartet werden.

Ist es in diesem Fall möglich, das die Konten für die meine Schwester bevollmächtigt ist dem vorhandenen Onlinebankingzugang meiner Schwester zugeordnet werden?

Wenn ja, ist hierzu ein Termin in der Filiale nötig oder geht dies auf einem anderen Weg?


Wenn die Onlinebankingzuordnung zu meiner Schwester nicht möglich ist, kann Sie dann trotzdem noch, mit den Zugangsdaten (diese liegen ihr vor) des Ehemannes den Zugang des Ehemannes nutzen oder wird dieser Zugang gesperrt?


Wenn der Zugang gesperrt werden würde und meine Schwester online keinen Zugriff mehr hat würden dann die Kontoauszüge auf Postversand umgestellt?


Ich hoffe die Fragen sind nachvollziehbar und freue mich auf Ihre Antwort.


Schöne Grüße

K. Spreter


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Richtige Antwort
2021-08-19T06:44:12Z
  • Donnerstag, 19.08.2021 um 08:44 Uhr
Hallo K. Spreter,

unser aufrichtiges Beileid für Ihren Verlust.

Da jeder Nachlassfall anders ist, können wir auf Ihre Fragen leider nicht allgemein antworten. 
Ob die Konten ohne Erbnachweis abgelöst werden können, hängt z.B. von dem vorhandenen Vermögen ab.

Schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen mit den persönlichen Daten über das Kontaktformular. Wir leiten es dann an den zuständigen Berater Ihrer Schwester weiter. Dieser setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.

Viele Grüße
Janine
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2 Kommentare
2021-08-19T17:03:47Z
  • Donnerstag, 19.08.2021 um 19:03 Uhr
Vielen Dank für die Auskunft.