Bareinzahlung auf Kindersparkonto
Ich versuche seit Anfang November im Namen meiner Mutter auf das Konto meiner Enkel (ihrer Urenkel) jeweils 50,00 € (In Worten: FÜNFZIG ! ) einzuzahlen.
Seit mehr als 16 Jahren war das kontinuierlich zum Geburtstag und zu Weihnachten immer möglich. Nun führt kein Weg mehr dahin.
Begründet wird dies mit dem Geldwäschegesetz und:
Wir haben gemäß § 154 Abs. 1 AO und § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwGi.V. m. §12 und 14 GwG überprüft, ob Ihr Personenname mit dem Kontoinhaber übereinstimmt und dies verneint.
Die von Ihnen gewünschte Bareinzahlung auf das Konto Ihres Enkels ist eine Einzahlung zugunsten Dritter und unzulässig. Zahlscheingeschäfte zugunsten Dritter haben wir in unserem Haus ausgeschlossen und werden von uns nicht durchgeführt.
Es gab Zeiten, da warb die Bank mit den Worten "wir machen den Weg frei", aber das ist lange her .....
Ist das begründet????