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Gelöschter Nutzer

chipTAN-Generator

Hallo,

als es hieß das TAN-Verfahren
wird umgestellt und man müsse jetzt eine App oder ein anderes separates
Gerät (Chip-TAN) einsetzen, um zukünftig noch TANs zu generieren, stand
nur eine Option für Chip-TAN zur Auswahl: Die mit QR-Code.

Da
ich keine App einsetzen will (über die Sinnhaftigkeit kann man sich ja
gerne beim CCC informieren), musste ich also wohl oder übel zu chip-TAN
wechseln.
In meinem Haushalt war ein Gerät für "chipTAN optisch" vorhanden, dieses konnte ich aber nicht verwenden.
Die Folge: Ich musste mir ein QR-chipTAN-Gerät zu 23,-€ inkl. Versand
bestellen.

So. Und jetzt darf man mal raten wie hocherfreut ich dann war zu sehen, dass jetzt doch
"chipTAN optisch"geht!

Meine Frage: Kriege ich die 23€ jetzt erstattet?


MfG
FG
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2 Kommentare
2020-09-25T08:51:26Z
  • Freitag, 25.09.2020 um 10:51 Uhr
Hallo FG,

aufgrund der hohen Nachfrage von Kunden, die bereits einen chipTAN-Generator der Sparkasse bzw. eines anderen Instituts besitzen, haben wir die technischen Möglichkeiten der TAN-Erzeugung in unserem Online-Banking noch einmal erweitert. Sie können auf Wunsch nun auch statt per QR-Code per "Flicker" die TAN erzeugen und somit auch Ihren chipTAN-Generator geeignet für "chipTAN optisch" verwenden.

Wir empfehlen aber die Variante chipTAN-QR, da Komfort und Sicherheit hier auf dem neuesten Stand der Technik sind und das Verfahren nach und nach auch in anderen Häusern die bisherige Technik ablösen wird.
Wir bitten daher um Verständnis, dass die Kosten für den TAN-Generator für chipTAN-QR nicht erstattet werden können.

Viele Grüße
Ebru
2020-09-25T19:30:24Z
  • Freitag, 25.09.2020 um 21:30 Uhr
OK, wechsel eh gerade die Bank