Wir, als Ihre BW-Bank, verwenden Cookies, um Ihnen die Funktionen auf unserer Website optimal zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verwenden wir Cookies, die lediglich zu Statistikzwecken genutzt werden. Detaillierte Informationen über Art, Herkunft und Zweck dieser Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“ können Sie bestimmen, welche Cookies wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung verwenden dürfen. Durch Klick auf „Zustimmen“ willigen Sie der Verwendung aller auf dieser Website einsetzbaren Cookies ein. Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie können diese jederzeit in  „Erklärung zum Datenschutz“  widerrufen oder dort Ihre Cookie-Einstellungen ändern. Einstellungen anpassen
Zustimmen
Gelöschter Nutzer

Einzahlung per Vollmacht

Sehr geehrte Damen und Herren,


ist es möglich, dass ich mit einer Vollmacht + Ausweiskopie meiner Chefin Geld auf Ihr Konto einzahle? Eine EC Karte ist leider aktuell nicht verfügbar.


Liebe Grüße 

Speichern Abbrechen
Dieser Beitrag wurde geschlossen.
Es ist nicht möglich, Kommentare zu schreiben. Sie können aber jederzeit eine Frage stellen.
Frage stellen
3 Kommentare
2021-10-26T11:59:23Z
  • Dienstag, 26.10.2021 um 13:59 Uhr
Hallo,

wenn Sie die Bargeldeinzahlung auf das Konto einer anderen Person vornehmen möchten und im Auftrag dieser Person handeln, benötigen Sie keine Vollmacht. Sie benötigen die Kontonummer und den Namen, um eine Einzahlung vorzunehmen.

Viele Grüße
Janine
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
2021-10-26T12:09:25Z
  • Dienstag, 26.10.2021 um 14:09 Uhr
Liebe Janine, vielen Dank für die Rückmeldung. Leider wurde ich vergangenen Freitag in der Filiale Herrenberg abgewiesen, da ich nicht die Kontoinhaberin bin und keine Vollmacht hatte.
2021-10-26T14:54:51Z
  • Dienstag, 26.10.2021 um 16:54 Uhr
Wenn der Einzahlungsbetrag im Auftrag der Kontoinhaberin überbracht und eingezahlt wird (Botengang), ist eine Einzahlung möglich. Falls Ihnen die Filiale etwas anderes mitgeteilt hat, müssten Sie dies bitte mit den Kollegen vor Ort klären.

Falls es ein Einzahlung von mehr als 10.000,00 EUR war, gelten erhöhte Sorgfalts­pflichten gemäß Geldwäschegesetz (GwG). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt deswegen bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro u.a. die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungs­betrag.

Um künftig ohne Probleme Einzahlungen durchführen zu können, empfehlen wir eine Vollmacht auf dem Einzahlerkonto.

Viele Grüße
Janine
Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?