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Gelöschter Nutzer

Einzugsermächtigung entziehen möglich?

Guten Tag,

ist es möglich jemandem die Einzugsermächtigung zu entziehen, wenn dieser durch meine Kündigung keine Berechtigung zur Abbuchung hat, diese aber dennoch weiterhin ausführt?

Mit freundlichsten Grüßen
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Richtige Antwort
2020-05-23T10:22:18Z
  • Samstag, 23.05.2020 um 12:22 Uhr
Hallo,

zum Schutz vor unberechtigten Lastschrifteinzügen haben Sie bis zu 8 Wochen nach Belastung ein Widerrufsrecht. Falls Sie einer unberechtigten Lastschriftabbuchung  widersprechen, erhalten Sie den Betrag von uns ohne Weiteres wieder gutgeschrieben.

Wenn Sie das Mandat widerrufen möchten, empfehlen wir Ihnen, diesen Widerruf unverzüglich an den Einzieher zu richten.

Sollten trotzdem noch Lastschriftsabbuchungen erfolgen, können Sie die Rückbuchung bis acht Wochen nach Abbuchung im Online-Banking selbst veranlassen.
Bitte loggen Sie sich dazu im Online-Banking unter https://www.bw-bank.de ein und gehen über den Reiter "Online-Banking > Banking > Lastschrift". Klicken Sie nun auf den Reiter "Lastschrift-Widerspruch" und wählen das betroffene Konto aus. Sie erhalten nun alle Beträge angezeigt, welchen Sie widersprechen können.
Rechts neben dem Umsatz können Sie über das Pfeil-zurück-Symbol der Lastschrift widersprechen.

Viele Grüße
Janine
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