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Gisela Schmid

Empfängerüberprüfung nicht möglich / Onlinebanking

Heute schreiben wir den 27.10. . Nach wie vor können keine ÜW getätigt werden!

Das Statement der BW-Bank-Mitarbeiterin empfinde ich als überholt und komme mir etwas veräppelt vor. 

Denn laut Aussage der Mitarbeiterin bestand das Problem zw. dem 06. - 09.10.!

So: wer ist dafür verantwortlich, wenn wichtige Zahlungen nicht vorgenommen werden können?

Die BW-Bank wird sich fein rausreden.

Vlt. erhält man eine korrekt Info, warum die ÜW`s nicht durchführbar sind - trotz korrekt eingegebenem Empfänger und korrekter IBAN..


1 Kommentar
2025-10-28T07:54:31Z
  •  BW-Bank Mitarbeiter
  • Dienstag, 28.10.2025 um 08:54 Uhr

Seit dem 5. Oktober sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine neue Sicherheitsfunktion anzubieten: die "Empfängerüberprüfung" (Verification of Payee).


Diese automatische Prüfung stellt sicher, dass der Name des Empfängers zur IBAN passt, bevor Sie eine SEPA-Überweisung oder Echtzeitüberweisung tätigen. So können Sie prüfen, ob Ihr Geld an die richtige Person oder Firma geht.


Wir als Absenderbank übermitteln die von Ihnen angegebenen Empfängerdaten (IBAN und Name) an die Bank des Empfängers. Diese prüft, ob die übermittelten Daten mit den Angaben übereinstimmen, die bei der Empfängerbank gespeichert sind. Anschließend erfolgt eine Rückmeldung an uns zurück, die folgendermaßen aussehen können:


  • IBAN und Name des Zahlungsempfängers sind korrekt
  • Der angegebene Name stimmt nur teilweise mit den bei der Empfängerbank gespeicherten Daten überein, es wird der tatsächliche Name des Kontoinhabers angezeigt
  • Der angegebene Name stimmt nicht mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Daten überein. Es erfolgt keine Rückmeldung über die korrekten Daten
  • Es kann kein Prüfergebnis geliefert werden


Nach erfolgter Prüfung können Sie als Einreicher entscheiden, ob Sie den Zahlungsauftrag ausführen oder zurückziehen und ggf. mit geänderten Daten neu einreichen möchten.


Wenn Ihnen der Empfänger bekannt ist und Sie bereits Überweisungen an die IBAN durchgeführt haben, können Sie die Überweisung trotzdem einreichen. 


Ggf. müssen Sie sich beim Empfänger über die richtigen Daten informieren, wenn Sie sich nochmal absichern möchten. 


Viele Grüße

Tania

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