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Gelöschter Nutzer
  • Mittwoch, 17.01.2018 um 18:05 Uhr

Erben beantragen(W-8 IMY)gem.DPA/USA reduz. Quellensteuer ab wann greift es?

Unsere Mutter hat uns US Aktien (cisco systems Bankdepot b. d. BW Bank) vererbt. Vor dem Tod (01.06.2016) war die Quellensteuer 15 %, nach dem Tod wurde die QSteuer auf 30 % erhöht. Erst drei Monaten später am 09.09.16 (Brief datiert:01.09.16) erhielt ich die Formulare W-8 IMY, die ich vom Erben unterschrieben nebst Ausweiskopien am 05.10.2016 per Post an die Bank zurückgesendet habe(mein Bruder ist Ungarischer Staatsbürger, ich bin Deutsche Staatsbürgerin). Die Höhe des Steuersatzes bei den Folgedividenden hat sich jedoch nicht reduziert, obwohl gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mit der USA, die 15 % QSteuer hätte greifen müssen. Ich hatte auf die Nachlasskonten keinen Zugriff, die BW Bank hat es versäumt, beim Finanzamt zeitnah eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Es wurde erst nach 14 Monaten nach dem Todestag beantragt. Erst nach der Freigabe des Nachlasskontos (Ende Oktober 2017) und erfolgte Umbuchung auf meinem Depot bekam ich die QSteuersatz von 15%. Uns ist ein Schaden von rund 200 € (zuviel gezahlter QSteuer) entstanden. Ich kann keine Rückerstattung beim Finanzamt im Namen meiner verstorbenen Mutter geltend machen, denn die Erbe war niedriger als der Freibetrag. Die Versäumnisse lagen bei der Sachbearbeitung. Die Dokumentationen liegen mir vor. Wie gehe ich in diesem Fall vor??
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1 Kommentar
2018-01-18T08:25:55Z
  • Donnerstag, 18.01.2018 um 09:25 Uhr

Gerne geben wir Ihr Anliegen an den zuständigen Berater bei uns im Haus weiter. Senden Sie uns hierfür bitte die persönlichen Daten von Ihnen und am besten auch von Ihrer Mutter über das Kontaktformular.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße
Lidia