Freistellungsauftrag für die Sparkonten unserer Kinder einrichten
Wir haben in der vergangenen Woche zu unserem Erstaunen ein Schreiben erhalten, aus dem hervorgeht, dass unsere Tochter Kapitalertragsteuern zu entrichten habe.
Deshalb nehmen wir an, dass wir bei den Sparbüchern unserer Kinder vergessen haben Freistellungsaufträge zu erteilen.
Was müssen wir tun, um diese einzurichten?
Können wir noch etwas tun, um die erhobenen Steuern rückwirkend unwirksam werden zu lassen?
Herzliche Grüße
Severin Fetzer
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