Wir, als Ihre BW-Bank, verwenden Cookies, um Ihnen die Funktionen auf unserer Website optimal zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verwenden wir Cookies, die lediglich zu Statistikzwecken genutzt werden. Detaillierte Informationen über Art, Herkunft und Zweck dieser Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“ können Sie bestimmen, welche Cookies wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung verwenden dürfen. Durch Klick auf „Zustimmen“ willigen Sie der Verwendung aller auf dieser Website einsetzbaren Cookies ein. Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie können diese jederzeit in  „Erklärung zum Datenschutz“  widerrufen oder dort Ihre Cookie-Einstellungen ändern. Einstellungen anpassen
Zustimmen
Severin Fetzer
  • Montag, 15.01.2024 um 15:09 Uhr
  • · zuletzt editiert von Janine

Freistellungsauftrag für die Sparkonten unserer Kinder einrichten

Guten Tag,

Wir haben in der vergangenen Woche zu unserem Erstaunen ein Schreiben erhalten, aus dem hervorgeht, dass unsere Tochter Kapitalertragsteuern zu entrichten habe.

Deshalb nehmen wir an, dass wir bei den Sparbüchern unserer Kinder vergessen haben Freistellungsaufträge zu erteilen.

Was müssen wir tun, um diese einzurichten?

Können wir noch etwas tun, um die erhobenen Steuern rückwirkend unwirksam werden zu lassen?


Herzliche Grüße


Severin Fetzer

X

Speichern Abbrechen
Dieser Beitrag wurde geschlossen.
Es ist nicht möglich, Kommentare zu schreiben. Sie können aber jederzeit eine Frage stellen.
Frage stellen
1 Kommentar
2024-01-15T15:17:54Z
  • Montag, 15.01.2024 um 16:17 Uhr
Hallo Severin Fetzer,

über folgenden Link gelangen Sie zu dem Offline Formular, um einen Freistellungsauftrag einzurichten:
(Bitte loggen Sie sich ggf. aus dem Online-Banking aus, bevor Sie auf den Link klicken und gehen zu "Ohne Anmeldung im Online-Banking")


https://www.bw-bank.de/de/home/service/freistellungsauftrag/antrag.html?sp:ct=TUFJTkBwb3J0YWw%3D


Bei Minderjährigen benötigen wir bitte die Unterschriften beider Eltern.


Bzgl. der erhobenen Steuern im letzten Jahr, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Berater. Sie können gerne das Anliegen über das elektronische Postfach schreiben. Wir leiten es an Ihren Berater weiter und dieser meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen.


Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine persönlichen Daten schreiben, da die Community für Jeden einsehbar ist.


Viele Grüße

Janine


Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?