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D. T.
  • Dienstag, 26.03.2019 um 20:36 Uhr

Girokonto neue Preise trotz Widerspruch

Hallo ,

wie ist die Vorgehensweise nachdem man die neuen Preise (ab 1.4.) abgebucht gekriegt hat - und man noch bis 31.3. der Erhöhung widersprochen hat ?

Eine Rückgängigmachung der neuen Gebühren wäre doch angemessen , oder ?
Kann man die Abbuchung der neuen Gebühren auch dauerhaft rückgängig machen ?

Vielen Dank für die Antwort !
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1 Kommentar
2019-03-27T11:02:01Z
  • Mittwoch, 27.03.2019 um 12:02 Uhr
Lieber D. B.,

wenn Sie rechtzeitig bis zum 31.03.2019 der Erhöhung widersprochen haben, dann ist der Widerspruch gültig.
Die neuen Gebühren müssen in diesem Fall nicht rückgängig gemacht werden.

Beste Grüße
Dimitra
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