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Baronin von Samedi

Kontogebührerückerstattung 2019 / 2020

Habe für die letzten 2 Monate eine unzulässige (BGH) Kontogebührenerhöhung
zurückerhalten.
Aber wie sieht es mit den Erhöhungen in den Jahren 2019 / 2020 aus?
Müssen die auf dem Klageweg eingefordert werden?
Oder muss man noch warten bis sich die "Oberen Damen und Herren" der LBBW von
unserem Geld trennen können ??
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2 Kommentare
2021-08-25T17:58:10Z
  • Mittwoch, 25.08.2021 um 19:58 Uhr

kann mich nur anschliessen!

Soviel Gewinn wie im ersten Hj 2021 hat die LBBW anscheinend noch nie gemacht!

Hier werden Erbsenzähler gefragt, und die sind in der Rechtsabteilung aber halten sich noch bedeckt!

Mal gespannt ob die BW eine bessere Figur abgibt als die VOBA oder KSK, zu erwarten ist leider nicht viel (Gutes).

Vielleicht warten sie ab, ob nicht das Urteil gekippt wird, vielleicht wegen Formfehler!!!

2021-08-26T08:47:47Z
  • Donnerstag, 26.08.2021 um 10:47 Uhr
Aufgrund der vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27.04.2021 beanstandeten Änderungsklausel mit Zustimmungsfiktion wird die BW-Bank vorsorglich die zuletzt durchgeführte Preiserhöhung zum 01.04.2019 bei zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträgen über Privatgirokonten mit Verbrauchern ab dem 01.05.2021 vorerst und bis zu einer ausdrücklichen Vereinbarung mit den betroffenen Kunden nicht mehr erheben. Die technische Umsetzung in den Abrechnungen kann erst ab 01.07.2021 erfolgen. Zwischen dem 01.05.2021 und dem 30.06.2021 zu viel erhobene Entgelte werden Ihnen wieder gutgeschrieben, ohne dass Sie diesbezüglich auf die BW-Bank zugehen müssen.

Die Gebühren für die Jahre 2019/2020 werden nicht automatisch zurückerstattet. Sie müssen die gegebenenfalls vorhandenen Ansprüch der BW Bank gegenüber schriftlich geltend machen und die Erstattung fordern.

Falls Sie bereits eine schriftliche Rückforderung abgegeben haben, wird dies von der BW-Bank geprüft und eine Rückerstattung gutgeschrieben, sofern ein Anspruch besteht.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Berater.

Viele Grüße
Ebru