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Udo Anton

Kontozugriff nach Tod des Ehepartners

Was kann ich jetzt schon tun damit meine Ehefrau nach meinem Tode ,weiterhin uneingeschränkten Kontozugriff hat um Geldangelegenheiten nach meinem Tode zu tätigen ?
Ich bin Kontoinhaber und Sie ist natürlich zugriffsberechtigte und Sie erledigt jetzt schon ein Teil meiner Kontoaktivitäten.
Wird mein Konto gesperrt ?
Gibt es da Formulare oder Anträge die man benötigt ?
Muss ich zum Notar oder Anwalt ?
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Richtige Antwort
2021-06-18T12:54:37Z
  • Freitag, 18.06.2021 um 14:54 Uhr
Wenn eine Vollmacht auf dem Konto für Ihre Frau besteht, wird das Konto nicht gesperrt.
Ihre Frau bleibt nach dem Ableben weiterhin zugriffsberechtig, da Vollmachten auf Konten bei der BW-Bank immer über den Tod hinausgehen.
Eine weitere Vollmacht über die Bank gibt es nicht.

Wenn Sie zusätzlich eine Generalvollmacht erstellen wollen, dann ist dies nur über einen Notar möglich.

Beste Grüße
Dimitra
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2 Kommentare
2021-06-19T11:32:02Z
  • Samstag, 19.06.2021 um 13:32 Uhr
Vielen Dank für die rasche Antwort