Wir, als Ihre BW-Bank, verwenden Cookies, um Ihnen die Funktionen auf unserer Website optimal zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verwenden wir Cookies, die lediglich zu Statistikzwecken genutzt werden. Detaillierte Informationen über Art, Herkunft und Zweck dieser Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“ können Sie bestimmen, welche Cookies wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung verwenden dürfen. Durch Klick auf „Zustimmen“ willigen Sie der Verwendung aller auf dieser Website einsetzbaren Cookies ein. Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie können diese jederzeit in  „Erklärung zum Datenschutz“  widerrufen oder dort Ihre Cookie-Einstellungen ändern. Einstellungen anpassen
Zustimmen
Gelöschter Nutzer
  • Montag, 21.01.2019 um 12:18 Uhr

Kündigung

wann kann ich ein schliessfach kündigen ?
Speichern Abbrechen
Richtige Antwort
2019-01-21T12:36:50Z
  • Montag, 21.01.2019 um 13:36 Uhr
Wir bedauern Ihren Entschluss das Schließfach bei uns abzulösen.

Für die Ablösung müssen Sie in die Filiale gehen, wo Sie das Schließfach haben. Bringen Sie zu der Ablösung beide Schlüssel und Ihren Personalausweis mit. Gerne können Sie vorab einen Termin zur Schließung ausmachen. Eine Übersicht unserer Filialen und die dazugehörigen Kontaktdaten finden Sie hier.

Beste Grüße
Lidia
Dieser Beitrag wurde geschlossen.
Es ist nicht möglich, Kommentare zu schreiben. Sie können aber jederzeit eine Frage stellen.
Frage stellen
5 Kommentare
2019-01-21T15:05:03Z
  • Montag, 21.01.2019 um 16:05 Uhr
das Jahresentgeld wurde gerade erst vom konto abgebucht. bekomme ich anteilmässig mein geld zurück ????
2019-01-21T15:15:26Z
  • Montag, 21.01.2019 um 16:15 Uhr
Ja, Sie bekommen anteilig die Gebühr erstattet. In welcher Höhe dies erfolgt, erfragen Sie bitte direkt in der Filiale, bei welcher das Schließfach geführt wird.

Schöne Grüße
Lidia
2019-01-23T10:10:34Z
  • Mittwoch, 23.01.2019 um 11:10 Uhr
Guten Tag,


zwei Fragen habe ich dazu:


1. Kann ein Schließfach auch von einem Bevollmächtigten gekündigt werden oder muß das der Eigner persönlich tun?


2. Wenn einer der beiden Schlüssel abhanden gekommen ist 😳, wie ist hier vorzugehen?


Vielen Dank im Voraus!


MfG

M. Bublitz

2019-01-23T12:47:16Z
  • Mittwoch, 23.01.2019 um 13:47 Uhr
Guten Tag,

wenn Sie das Schließfach kündigen möchten, dann geht das nur durch den Mietfachinhaber.

Bei Verlust eines bzw. beider Schlüssel muss das Schloss ausgetauscht werden. Die Kosten hierfür trägt der Mietfachinhaber.

Beste Grüße
Lidia