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Gelöschter Nutzer

Mit Mastercard im Internet bezahlen: Kartendaten eingeben

Klickt man bei folgender Website auf "In Euro zahlen" wird man aufgefordert, Email und Kartendaten einschließlich Kontrollziefern (CVC) einzugeben: https://www.downloadhelper.net/convert Ist das OK? Ich habe vielleicht einfach das Grundprinzip der Kartenzahlung nicht verstanden. Die andere Seite hat dann doch alle Daten, um ab jetzt mit meiner Karte einzukaufen???

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Richtige Antwort
2017-11-18T11:26:14Z
  • Samstag, 18.11.2017 um 12:26 Uhr

Ja, die Angabe aller Kartendaten ist bei Kreditkartenzahlungen üblich, da der Händler die Summe sonst nicht belasten kann. Daher sollte die Kreditkarte natürlich nur bei seriösen Verkäufern und eingesetzt werden.

Viele Grüße
Nicolas

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6 Kommentare
2017-11-18T11:31:29Z
  • Samstag, 18.11.2017 um 12:31 Uhr
Vielen Dank an Nicolas... , aber:

Woher weiß ich, ob ein Verkäufer seriös ist? Oder - anders gefragt - wird mich die BW-Bank zur Verantwortung ziehen, wenn ich mich im Verkäufer getäuscht habe (doch nicht seriös)?
2017-11-20T08:48:18Z
  • Montag, 20.11.2017 um 09:48 Uhr

Seriöse Shops erkennen Sie z. B. an einem "Thrusted Shops Zertifikat". Außerdem sollten Sie auf eine gesicherte Verbindung achten („https“// statt „http“// in der Adressleiste des Browsers). Haften werden Sie als Kunde nur bis 50,00 € ab Sperranzeige, außer bei grober Fahrlässigkeit.

2017-11-23T01:37:22Z
  • Donnerstag, 23.11.2017 um 02:37 Uhr
-      "AB Sperranzeige" verstehe ich nicht.  Das Problem sind doch Fremdabbuchungen VOR der     Sperranzeige? Ich kann doch meine Mastercard nicht im Nanosekundentakt rund um die Uhr überwachen?
-     Wieso hafte ich mit 50€, wenn ich nicht grob fahrlässig handle? Wieso hafte ich überhaupt "ab Sperranzeige"? Mehr als "Sperranzeige" kann ich doch als Kunde nicht tun?
-     Und was ist überhaupt  "grobe Fahrlässigkeit"? Siehe meine eigentliche Fragestellung mit dem ganz KONKRETEN Link: Es ist kein "Thrusted (Trusted?) Shops Zertifikat" zu erkennen, MEINER Meinung (ohne Gewähr) ist die Seite aber seriös. Ist eine Überweisung dann u. U. trotzdem  "grob fahrlässig"?
2017-11-23T15:05:19Z
  • Donnerstag, 23.11.2017 um 16:05 Uhr

Sobald Sie uns um die Sperre Ihrer Kreditkarte bitten, ist die "Sperranzeige" erfolgt. Ab dieser Sperre nehmen wir Sie als Kunden aus der Haftung. Die 50,00 € "Selbstbeteiligung" ist bei allen Banken üblich, da der Schadensfall in der Regel doch wesentlich höher ist.

Weder Sie als Kunde noch wir als Bank haben die Möglichkeit vor einem Ereignis oder einer Sperre zu reagieren.

Grob fahrlässig heißt in diesem Zusammenhang, wenn es dem Anschein nach klar ist, dass falsch gehandelt wurde. Zum Beispiel: PIN der Kreditkarte im Geldbeutel notiert oder Kreditkarte in der Handtasche im nicht abgeschlossenen Auto. Auch eine Online-Zahlung kann fahrlässig sein, wenn Sie den Empfänger nicht kennen oder Sie von Dritten zu dieser Überweisung aufgefordert wurden (Phishing). Heißt, wenn Ihnen der Anbieter des Online-Shops nicht bekannt ist, empfehlen wir einen umsichtigen Umgang mit Ihren Kreditkartendaten.

Eine konkrete Anbieterbewertung können wir Ihnen nicht geben.

Viele Grüße
Nicolas

2017-11-23T15:16:50Z
  • Donnerstag, 23.11.2017 um 16:16 Uhr
Vielen Dank an Nicolas für diese ausführliche und klare Antwort!