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Gelöschter Nutzer

Nachweis häusliche Gemeinschaft und vorübergehend getrennter Haupt-/Erstwohnsitz

Frage 1:
Wie kann ich den Nachweis der häuslichen Gemeinschaft erbringen? Mit der Meldebestätigung über den Erstwohnsitz ODER mit Vorlage des gemeinsamen unterschriebenen Mietvertrag?

Frage 2:
Ist bei Eintritt des Schadensfalls der Erstwohnsitz der häuslicher Gemeinschaft bei BUCHUNG ausschlaggebend oder bei Eintritt des Rücktrittsgrund? z.B., weil ein Lebenspartner aufgrund der Annahme eines Jobs für eine gewisse Zeit ainen anderen Hauptwohnsitz aufnehmen MUSS und vorübergehend eben KEIN gemeinsamer Hauptwohnsitz besteht
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Richtige Antwort
2018-04-09T16:00:30Z
  • Montag, 09.04.2018 um 18:00 Uhr
Guten Tag,

das sind natürlich alles berechtigte Fragen und wir finden es super, dass Sie sich mit dem Thema befassen.

Der Nachweis muss erbracht werden, sobald der Schadensfall eingetreten ist. Wie genau der Nachweis erbracht werden muss und welcher Zeitpunkt ausschlaggebend ist, kann Ihnen direkt die Versicherung mitteilen. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 06 81/844 7555.

Die Versicherungsnummer ist Ihre GoldCard Kreditkartennummer.

Beste Grüße
Lidia
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