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nini62

Negativzinsen abgeschafft?

Sind die Verwahrentgelte/Negativzinsen jetzt abgeschafft bei der BW-Bank (nach entsprechender Erhöhung der EZB)?
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9 Kommentare
2022-07-22T08:37:23Z
  • Freitag, 22.07.2022 um 10:37 Uhr

Die Europäische Zentralbank (EZB) passt die Einlagenfazilität zum 27.07.2022 von bisher -0,5% p.a. auf 0,0% an.


Was bedeutet das konkret für Sie?

Ab dem 27.07.2022 wird kein Verwahrentgelt mehr für Ihr Guthaben erhoben. Wir geben damit die Anpassung der EZB zum genannten Zeitpunkt 1:1 an Sie weiter. 

Das Beste: Sie müssen nichts dafür tun, wir nehmen diese Anpassung automatisch für Sie vor.


Bei Fragen hierzu, kontaktieren Sie gerne Ihren Berater. 


Viele Grüße

Tamara

2022-08-03T19:14:34Z
  • Mittwoch, 03.08.2022 um 21:14 Uhr
Dieser Verzicht auf Verwahrentgelt für Guthaben hat somit auch keine Obergrenze was die Höhe des Guthabens anbelangt?
2022-08-04T06:42:44Z
  • Donnerstag, 04.08.2022 um 08:42 Uhr
Da generell kein Verwahrentgelt mehr für Ihr Guthaben erhoben wird, gibt es hierbei auch keine Obergrenze.


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater. Dieser kann Ihnen ganz individuell weiterhelfen und Sie hierzu beraten.


Viele Grüße

Tamara

2022-08-09T19:20:04Z
  • Dienstag, 09.08.2022 um 21:20 Uhr
Da dies eine Änderung der Bedingungen ist nehme ich an, dass hierfür eine ausdrückliche Zustimmung benötigt wird.
Ich habe keinerlei Aufforderung zur Zustimmung erhalten - d.h. die Abschaffung des Verwahrentgelts gilt nur für ausgewählte Kunden ???
2022-08-10T07:12:43Z
  • Mittwoch, 10.08.2022 um 09:12 Uhr
Wie oben bereits geschrieben müssen betroffene Kunden dafür nichts tun, die Anpassung erfolgt in diesen Fällen automatisch. 


Viele Grüße

Tamara

2022-08-10T18:59:35Z
  • Mittwoch, 10.08.2022 um 20:59 Uhr

wie oben bneschrieben, ist dieser Eintrag hier nicht rechtssicher - und somit könnten die Verwahrentgelte jederzeit wieder abgezogen werden. (bzw. werden diese Verwahrentgelte immer noch abgezogen ?)
Daher nochmals die Frage : wo gibt es diese Änderungen der Bedingungen rechtssicher ? (nach Gerichtsurteil ist für jede Änderung eine ausdrückliche Zustimmung nötig)
2022-08-12T07:46:00Z
  • Freitag, 12.08.2022 um 09:46 Uhr
Es entfallen also verbindlich die Obergrenzen sowohl für die Giro- als auch für die
Sparkonten? Man kann das Sparkonto also wieder ohne Höchstgrenze
"befüllen"? Welcher Zinssatz gilt nun für das Sparkonto? 0,5% p.a.? Und
die Verwahrentgelte fallen tatsächlich ab sofort weg? Habe als
langjähriger Kunde darüber keinerlei Mitteilung bekommen... bin sehr skeptisch!
2022-08-12T16:10:50Z
  • Freitag, 12.08.2022 um 18:10 Uhr
Habe als langjähriger Kunde ebenfalls keinerlei Mitteilung erhalten - noch habe ich diesbezüglich keinerlei Aufforderung zur Zustimmung erhalten.
Somit gelten die alten Bedingungen einfach weiter ...
( andere Banken haben diesbezüglich eine andere Politik - und alle Kunden entsprechend rechtssicher informiert bzw. um Zustimmung gebeten )
2022-08-16T06:47:29Z
  • Dienstag, 16.08.2022 um 08:47 Uhr

Die BW-Bank hat mit betroffenen Privatkunden das Verwahrentgelt individuell vereinbart. In dieser Vereinbarung ist geregelt, dass das Verwahrentgelt sich mit einer Änderung der EZB-Einlagenfazilität automatisch ändert.


Die mit Wirkung zum 27.07.2022  erfolgte Änderung der EZB-Einlagenfazilität auf 0,00 % hat die BW-Bank taggleich an ihre Privatkunden weitergegeben. Aufgrund der individuell mit den betroffenen Privatkunden vereinbarten  vertraglichen Regelung ist hierzu keine Zustimmung des Kunden erforderlich, die Vereinbarung entfaltet aufgrund der Änderung des Referenzzinssatzes (EZB-Einlagenfazilität) derzeit jedoch keine Belastung für die Kunden mehr.


Die  BW-Bank berechnet somit seit dem 27.07.2022 ihren Privatkunden kein Verwahrentgelt mehr, betroffene Kunden wurden über das Onlinebanking bzw. das elektronische Postfach informiert.


Die aktuelle Verzinsung der Sparkonten finden Sie hier.


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater. Dieser kann Ihnen ganz individuell weiterhelfen und Sie hierzu beraten.


Viele Grüße

Tamara