Die Europäische Zentralbank (EZB) passt die Einlagenfazilität zum 27.07.2022 von bisher -0,5% p.a. auf 0,0% an.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Ab dem 27.07.2022 wird kein Verwahrentgelt mehr für Ihr Guthaben erhoben. Wir geben damit die Anpassung der EZB zum genannten Zeitpunkt 1:1 an Sie weiter.
Das Beste: Sie müssen nichts dafür tun, wir nehmen diese Anpassung automatisch für Sie vor.
Bei Fragen hierzu, kontaktieren Sie gerne Ihren Berater.
Viele Grüße
Tamara
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater. Dieser kann Ihnen ganz individuell weiterhelfen und Sie hierzu beraten.
Viele Grüße
Tamara
Viele Grüße
Tamara
Die BW-Bank hat mit betroffenen Privatkunden das Verwahrentgelt individuell vereinbart. In dieser Vereinbarung ist geregelt, dass das Verwahrentgelt sich mit einer Änderung der EZB-Einlagenfazilität automatisch ändert.
Die mit Wirkung zum 27.07.2022 erfolgte Änderung der EZB-Einlagenfazilität auf 0,00 % hat die BW-Bank taggleich an ihre Privatkunden weitergegeben. Aufgrund der individuell mit den betroffenen Privatkunden vereinbarten vertraglichen Regelung ist hierzu keine Zustimmung des Kunden erforderlich, die Vereinbarung entfaltet aufgrund der Änderung des Referenzzinssatzes (EZB-Einlagenfazilität) derzeit jedoch keine Belastung für die Kunden mehr.
Die BW-Bank berechnet somit seit dem 27.07.2022 ihren Privatkunden kein Verwahrentgelt mehr, betroffene Kunden wurden über das Onlinebanking bzw. das elektronische Postfach informiert.
Die aktuelle Verzinsung der Sparkonten finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater. Dieser kann Ihnen ganz individuell weiterhelfen und Sie hierzu beraten.
Viele Grüße
Tamara