Neue Geschäftsbedingungen und laufende Forderung
nachdem Urteil des BGH vom27.04.2021 habe ich die BW Bank aufgefordert zu prüfen, welche Rückerstattungen mir aufgrund nicht rechtmäßiger Preiserhöhungen zustehen. Daraufhin habe ich ein Schreiben bekommen, dass dies geprüft wird, es allerdings noch längere Zeit brauchen kann, bis die Prüfungen abgeschlossen sind. Am 19.10.2021 kam dann die Aufforderung den neuen Geschäftsbedingungen aktiv zuzustimmen (bis 31.12.201 mit Preisgarantie, danach ohne), um die Geschäftsbeziehung über den 1.2.2022 hinaus weiterzuführen.
Meine Frage lautet nun, bleibt meine Rückforderung unberührt, wenn ich den neuen Geschäftsbedingungen zustimme oder ist dort irgendwo eine Klausel enthalten, nach der ich mit Zustimmung auf bereits bestehende Rückforderungen vor der Zustimmung verzichte?