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Gelöschter Nutzer
  • Donnerstag, 26.09.2019 um 12:18 Uhr

Thomas Cook Pleite

Ich bin von der Thomas Cook Pleite betroffen und habe meine Reise mit der goldenen Visakarte bezahlt. Der Betrag wurde jetzt im September auf der Kreditkarte belastet. Kann ich die Abbuchung zurückholen, bzw widersprechen? Habe ja keine Leistung bekommen.
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3 Kommentare
2019-09-26T13:17:29Z
  • Donnerstag, 26.09.2019 um 15:17 Uhr
  • zuletzt editiert von Dimitra
Wenn Sie von der Thomas Cook Insolvenz betroffen sind, kann ein Chargeback Ihrer Kreditkartenbuchung versucht werden, jedoch kann ein Erfolg nicht zugesichert werden.

Für die Bearbeitung Ihres Widerspruchs benötigen wir bitte Ihre vollständige Reklamation, den Klärungsversuch mit dem Insolvenzverwalter sowie eine Stornierungsbestätigung vom Reiseveranstalter, in der keine Alternative angeboten wurde.

Bitte richten Sie den Widerspruch schriftlich an:

BW Bank Kartenservice
Postfach
70144 Stuttgart
Fax: 0711/124-43017
E-Mail: kartenservice@bw-bank.de

Sollte es sich um eine Pauschalreise handeln, müssen Sie sich an das Reisebüro oder im Sicherungschein genannte Versicherungsunternehmen wenden. Eine Rückbuchung über uns ist nicht möglich.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter 0711/124-42030 gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
Ebru

2019-09-26T16:49:12Z
  • Donnerstag, 26.09.2019 um 18:49 Uhr

Hallo Ebru,


aus rechtlicher Sicht kann nicht pauschal gesagt werden, dass für die Mercedes Card ein Chargeback nicht möglich ist. Selbst der Reisevermittler weißt auf die Möglichkeit des Chargeback hin, auch bei Pauschalreisen.

Hinweis zu den Visa Bedingungen:


Bei Visa finden sich die entsprechenden Hinweise in den Visa Rules, auch auf Englisch – und zwar ab Seite 688. Hier wird als Bedingung für ein Chargeback genannt: „The Cardholder participated in the Transaction but the Cardholder or an authorized person did not receive the merchandise or services because the Merchant or Prepaid Partner was unwilling or unable to provide the merchandise or services.“ Hier ist die entscheidende Formulierung, dass der Anbieter nicht Willens oder nicht fähig ist, den Service anzubieten.



Die MercedesCard ist ja eine Visa Karte...



Viele Grüße

Ingo Pedersen

2019-09-27T13:07:24Z
  • Freitag, 27.09.2019 um 15:07 Uhr

Hallo Ingo Pedersen,

leider können wir Ihnen auch weiterhin keine Rückbuchung des Reisepreises der mit Kreditkarte gebuchten Reise anbieten, da wir über den Kreditkartenverrechnungsweg der VISA keinen entsprechenden Rückgabegrund (Charge Back Reason) zur Verfügung haben. Hintergrund ist, dass die von Ihnen genannte Pauschalreise durch einen Reisesicherungsschein abgesichert ist.

Daher müssen wir Sie bitten, sich an das im Reisesicherungsschein genannte Versicherungsunternehmen zu wenden und Ihre Ansprüche dort anzumelden. Wir bedauern sehr, Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiter helfen zu können.

Viele Grüße
Ebru