Wir, als Ihre BW-Bank, verwenden Cookies, um Ihnen die Funktionen auf unserer Website optimal zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verwenden wir Cookies, die lediglich zu Statistikzwecken genutzt werden. Detaillierte Informationen über Art, Herkunft und Zweck dieser Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“ können Sie bestimmen, welche Cookies wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung verwenden dürfen. Durch Klick auf „Zustimmen“ willigen Sie der Verwendung aller auf dieser Website einsetzbaren Cookies ein. Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie können diese jederzeit in  „Erklärung zum Datenschutz“  widerrufen oder dort Ihre Cookie-Einstellungen ändern. Einstellungen anpassen
Zustimmen
Gelöschter Nutzer
  • Sonntag, 15.09.2019 um 12:21 Uhr

Warum braucht man eine TAN um ältere Umsätze einzusehen?

Ich weiss noch nicht wie lange dies der Fall ist, aber zumindest seit
dem 1. September 2019 scheint es bei Verwendung von optischem Chip-Tan
erforderlich zu sein eine TAN zu benutzen wenn man zum Beispiel seine
Umsätze zu beginn des Jahres einzusehen. Und nicht nur dies, bei jeder
Änderung des Abfragezeitraumes (zum Beispiel wenn man sich beim Datum
vertippt hat) ist dies erneut notwendig. Dies macht es extrem
umständlich nach Umsätzen zu suchen, weil man zum Beispiel eine
ungerechtfertigte Mahnung erhalten hat. Für technische Gründe oder
Sicherheitsgründe fehlt mir in diesem Fall die Fantasie. Daher wäre eine
entsprechend erschöpfende Antwort sehr freundlich.
Speichern Abbrechen
Dieser Beitrag wurde geschlossen.
Es ist nicht möglich, Kommentare zu schreiben. Sie können aber jederzeit eine Frage stellen.
Frage stellen
2 Kommentare
2019-09-15T12:20:50Z
  • Sonntag, 15.09.2019 um 14:20 Uhr
das liegt an PSD2, die Bürokraten der EU finden diese Vorgehensweise ganz toll, das warum ist wie bei vielen dingen, die die EU so tut, völlig intransparent
2019-09-16T09:12:28Z
  • Montag, 16.09.2019 um 11:12 Uhr

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (PSD2 - Zahlungsdiensterichtlinie) sind Kontoumsatzabfragen für Zeiträume > 90 Tage seit dem 14. September TAN-pflichtig.

Diese Anforderung gilt EU-weit für alle Banken und Kontoinformationsdienste.


Zusätzlich wird nun auch beim Login alle 90 Tage eine TAN gefordert. Wird ein Drittdienst genutzt oder verwenden Sie das Online-Banking der BW-Bank zum ersten Mal, ist bereits der erste Zugriff TAN-pflichtig.

Das dient neben der Erhöhung der Sicherheit auch dem Datenschutz.


Weitere Informationen zu PSD2 finden Sie in diesem Beitrag und in unserer Internetfiliale unter www.bw-bank.de/psd2.


Viele Grüße

Janine

Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?