WEG-Konto Vollmacht
Hallo,
unsere WEG wird selbst verwaltet. Allerdings hat nur eine einzige Person, die früher den Verwaltervertrag hatte, den Zugriff auf das WEG-Konto (incl. Rücklagenkonto). Der Vertrag lief aber vor einiger Zeit aus.
Muss in dem Fall diese Person eine Vollmacht oder einen neuen Verwaltervertrag vorlegen, um weiter auf das gemeinsame WEG-Konto zugreifen zu können und wird es von der Bank geprüft und verlangt?
Vielen Dank
A.