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Gelöschter Nutzer

WEG-Konto Vollmacht

Hallo,
unsere WEG wird selbst verwaltet. Allerdings hat nur eine einzige Person, die früher den Verwaltervertrag hatte, den Zugriff auf das WEG-Konto (incl. Rücklagenkonto). Der Vertrag lief aber vor einiger Zeit aus.
Muss in dem Fall diese Person eine Vollmacht oder einen neuen Verwaltervertrag vorlegen, um weiter auf das gemeinsame WEG-Konto zugreifen zu können und wird es von der Bank geprüft und verlangt?

Vielen Dank
A.


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1 Kommentar
2022-10-05T06:52:47Z
  • Mittwoch, 05.10.2022 um 08:52 Uhr
Hallo,


damit wir das für Sie schnellst möglichst prüfen können, bitten wir Sie Ihr Anliegen und Ihre persönlichen Daten über das Kontaktformular der BW Bank  mitzuteilen. 


Viele Grüße

Melanie 

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