Wo kann ich meine Vereinbarung "(vgl. Nr.2 Abs. 2 AGB)" nachlesen?
Es geht natürlich um Kontoführungsgebühren.
Im Anschreiben von Januar 2019 steht :
Wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Nr.2 Abs. 2 AGB)mit Ihnen vereinbart gilt Ihre Zustimmung zu den Änderung erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht ... anzeigen.
Diese Formulierung ist laut BGH-Urteil nicht rechtens.
Bevor ich akiv werde und zurückfordere, möchte ich gerne nachlesen was ich vor Jahren benau vereinbart habe.
Danke für genaue Info, denn meine Versuche den Text Nr.2 Abs. 2 AGB zu finden, waren bisher erfolglos.
ARO