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aro

Wo kann ich meine Vereinbarung "(vgl. Nr.2 Abs. 2 AGB)" nachlesen?

Es geht natürlich um Kontoführungsgebühren.
Im Anschreiben von Januar 2019 steht :
Wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. Nr.2 Abs. 2 AGB)mit Ihnen vereinbart gilt Ihre Zustimmung zu den Änderung erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht ... anzeigen.
Diese Formulierung ist laut BGH-Urteil nicht rechtens.
Bevor ich akiv werde und zurückfordere, möchte ich gerne nachlesen was ich vor Jahren benau vereinbart habe.
Danke für genaue Info, denn meine Versuche den Text Nr.2 Abs. 2 AGB zu finden, waren bisher erfolglos.
ARO
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2 Kommentare
2021-06-09T12:10:15Z
  • Mittwoch, 09.06.2021 um 14:10 Uhr
Hallo ARO,

gerne leiten wir Ihr Anliegen zur Bearbeitung an Ihren persönlichen Berater weiter, da wir Ihnen über die Community nicht weiterhelfen können. Dazu benötigen wir bitte Ihr Anliegen und Ihre persönliche Daten über das Kontaktformular.

Der Berater wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Viele Grüße
Janine
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2021-06-09T18:23:49Z
  • Mittwoch, 09.06.2021 um 20:23 Uhr
bitte schliessen, ich setze mich direkt mit meinem Berater in Verbindung
Gruß ARO