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Sven Räbiger

ZinsGeld

Die Mindestvertragslaufzeit ist 12 Monate mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Währenddessen kann ich mir max. 3x im Kalenderjahr vom angelegten Betrag je nach Modell mit 90/180 Tagen Vorlauf einen Teilbetrag auszahlen lassen, richtig?
Gibt es einen min. Sockelbetrag, der bis zum Vertragsende (min. 12 Monate) verbleiben muss oder könnte man z.B. vorher alles bis auf 1€ auszahlen lassen?
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3 Kommentare
2023-05-31T06:43:56Z
  • Mittwoch, 31.05.2023 um 08:43 Uhr

Beim BW ZinsGeld gibt es nach der Mindestanlagesumme beim Produktabschluss keinen Mindestsockelbetrag mehr. Sie können mit Ihrem Guthaben auch unter die anfängliche Mindestanlagesumme kommen. Hierbei muss kein Mindestsockelbetrag angelegt bleiben.


Viele Grüße

Janine

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2023-05-31T06:49:39Z
  • Mittwoch, 31.05.2023 um 08:49 Uhr
Hallo Janine,
Vielen Dank für Deine schnelle Rückantwort. Was bedeutet dann die Mindestlaufzeit von 12 Monaten?
2023-05-31T08:30:26Z
  • Mittwoch, 31.05.2023 um 10:30 Uhr
Hallo,

bei weiteren Fragen zu dem Anlageprodukt BW ZinsGeld wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Berater.

Viele Grüße
Janine
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