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Kann ich den Änderungen von PSD2 widersprechen?

Sie können den geänderten Bedingungen widersprechen. Der Widerspruch muss bis spätestens 14. September schriftlich bei uns eingegangen sein.

Sie können pauschal allen Änderungen widersprechen oder sich auf einzelne Punkte beziehen und nur diesen widersprechen.

Bitte beachten Sie: PSD2 regelt die Bedingungen für den Zahlungsverkehr verbindlich und einheitlich für die gesamte EU. Der Großteil der Änderungen betrifft grundlegende Funktionen oder Sicherheitseinstellungen. Ein Widerspruch gegen diese Änderung kann zur Folge haben, dass wir Ihnen Services und Funktionen (z.B. Online-Banking) nicht mehr anbieten dürfen. Lassen Sie sich vorab am Besten individuell von uns zu den möglichen Folgen informieren und beraten.

Siehe auch: Wie erreiche ich die BW-Bank?

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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