Bankgebühren
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit dem unten bezeichneten Konto haben Sie mir seit Kontoeröffnung mittels Änderungen Ihrer AGB bzw. des Preis- und Leistungsverzeichnisses erhöhte Entgelte berechnet.
Der Bundesgerichtshof hat am 27.04.2021 (Az. BGH XI ZR 26/20) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Postbank für unzulässig erklärt, die in der Vergangenheit branchenweit als Grundlage für zahlreiche Vertragsänderungen dienten. Dabei war das Schweigen als Zustimmung des Vertragspartners gewertet worden. Die Einführung und Erhöhung von Gebühren z.B. für Kontoführung, Kontoauszüge, Giro- und Kreditkarten, Daueraufträge oder Verwahrung ist – soweit sie wie hier auf der Verwendung identischer oder vergleichbarer unzulässiger Klauseln beruht – unwirksam. Eine aktive Zustimmung im Sinne einer gesonderten Erklärung als Vertragsänderung zu neuen Entgelten oder Entgelterhöhungen habe ich nicht erteilt.
Ich fordere Sie deshalb auf, die seit Kontoeröffnung überzahlten Entgelte nebst Nutzungsersatz pro Jahr in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit der jeweiligen Berechnung innerhalb von 14 Kalendertagen auf mein Konto mit der u.g. IBAN zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Ulm
IBAN XXX