Wir, als Ihre BW-Bank, verwenden Cookies, um Ihnen die Funktionen auf unserer Website optimal zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verwenden wir Cookies, die lediglich zu Statistikzwecken genutzt werden. Detaillierte Informationen über Art, Herkunft und Zweck dieser Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“ können Sie bestimmen, welche Cookies wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung verwenden dürfen. Durch Klick auf „Zustimmen“ willigen Sie der Verwendung aller auf dieser Website einsetzbaren Cookies ein. Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie können diese jederzeit in  „Erklärung zum Datenschutz“  widerrufen oder dort Ihre Cookie-Einstellungen ändern. Einstellungen anpassen
Zustimmen
Gelöschter Nutzer

Bankwechsel.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe über meiner BW Filiale die Kündigung meiner alten Bankverbindung veranlasst. Leider sind jetzt noch ein paar Abbuchungen über diese Konto gelaufen, so das diese Konto im Minus ist. Wird diese Kündigung trotzdem von ihrer Seite aus durchgeführt oder muss ich das Konto ausgleichen bevor Sie diese Kündigung durchführen. Im Voraus besten Dank für ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Heller

Speichern Abbrechen
Richtige Antwort
2017-07-18T06:23:30Z
  • Dienstag, 18.07.2017 um 08:23 Uhr

Hallo Herr Heller,

ein Girokonto muss bei der Ablösung ausgeglichen werden.
Ob dies durch eine von Ihnen veranlasste Überweisung/Einzahlung geschieht oder ob Sie mit Ihrem Berater vereinbart haben, dass das Geld von Ihrem Konto bei uns eingezogen wird, müssen Sie individuell festlegen.
Wenn das Geld eingezogen wird, muss das Konto bei uns ausreichende Deckung vorweisen.

Freundliche Grüße
Sybille

Dieser Beitrag wurde geschlossen.
Es ist nicht möglich, Kommentare zu schreiben. Sie können aber jederzeit eine Frage stellen.
Frage stellen