Hallo Volodymyr Shadkhin,
auf Grund der aktuellen Situation gelten für die Eröffnung eines Basiskontos -von Flüchtlingen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet –gewisse Ausnahmeregelungen.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Kontoeröffnung erfüllt werden:
•ukrainische Staatsangehörigkeit
•Gültiger Reisepass falls dieser nicht vorhanden ist, ersetzt ein gültiger ukrainischer Personalausweises („Identity Card“) den Reisepass
•Aufenthaltstitel kann auf Grund der aktuellen Lage im Nachgang eingereicht werden, muss aber dennoch zeitnah vorliegen
•Eine Telefonnummer und E-Mail Adresse wird benötigt (auch von Angehörigen möglich)
•Eine Meldebescheinigung muss eingereicht werden, dies kann jedoch auch noch im Nachgang erfolgen, jedoch zeitnah
Für eine Kontoeröffnung wird ein Termin auf einer Filiale benötigt. Gerne können Sie hierüber direkt einen Termin vereinbaren.
Viele Grüße
Tamara