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Jürgen P

Risikobasierte Prüfung von Echtzeitüberweisungen

Ich frage Sie, warum die Bank im Bereich des Instant
Payments das nicht kann, was Intention des Gesetzgebers war und andere Banken durchaus
können?

Wie erklären Sie den Unterschied zwischen den Online-Banking-Tageslimit und dem
deutlich geringeren Echtzeitbanking-Limit?


Die BW-Bank hat Ihre eigene Interpretation von
Echtzeitüberweisungen eingeführt.

Andere Banken, Sparkassen u. z.B. die Deutsche Bank bieten Echtzeitüberweisungen
bis 100.000 EUR an.

Bei der BW-Bank wird es schon bei 5-stelligen Beträgen knapp und die Ausführung
wird gern verweigert.


Man soll sich deshalb mit seinem Kontobetreuer kurzschließen
oder auf der Website https://www.bw-bank.de/auftrag-uebermitteln umständlich
einen TAN-legitimierten Auftrag generieren. Das sind doch keine echten
Echtzeitüberweisungen im Sinne des Gesetzgebers mehr, sondern eigentlich umständlich
generierte Terminüberweisungen. Da kann ich doch gleich viel einfacher eine
Terminüberweisung (im Rahmen meines Online-Limits) anlegen.


Stellen wir uns einmal vor, ich möchte zeitnah ein relativ teures
gebrauchtes Auto kaufen, dann kenne ich im Vorfeld noch gar nicht die Bankdaten
des potentiellen Verkäufers. Mein spontaner Versuch mit einer Direktüberweisung
schlägt dann vermutlich fehl, ich brauche bei der BW-Bank zu viel Zeit für
meine Zahlung und ein anderer Käufer schnappt mir das lang gesuchte Auto vor
der Nase weg, weil er eine kulantere Bank hat.


Während bei der BW-Bank in 2024 noch mittlere 5-stellige Echtzeitüberweisungen
anstandslos durchgingen, werden heute schon vergleichbare 4-stellige
Überweisungen einfach geblockt.

Dazu wurde auch noch die Wertstellungspraxis zum Nachteil der Kunden um 1 Tag
nach vorn verlegt.


Ich darf sie in diesem Zusammenhang einmal an die Begründung der letzten großen
Gebührenerhöhung erinnern:

(Die Erhöhung) liegt daran, dass wir
seither beständig in unser Angebot und die Sicherheit investiert haben, um
Ihnen immer moderne und komfortable Leistungen bieten zu können. Daran möchten
wir weiter festhalten. So können Sie bei uns stets mit einem ganz besonderen
Bankerlebnis rechnen.
Da gehen Anspruch und Wirklichkeit aber ganz weit auseinander.


Das Risiko beim Instant Payment ist für den Kunden
tatsächlich, dass er das einmal überwiesene Geld nicht mehr zurückholen kann. Das
ist aber das Risiko des Kunden und nicht der Bank.

Das Risiko der Bank beschränkt sich auf zu laxe Geldwäscheprävention, wo man
lieber mit vorauseilendem Gehorsam das eigene Risiko minimieren möchte, als dem
Kunden überzeugende komfortable Bankdienstleistungen anzubieten.


Dabei ist zu vermuten, dass die BW-Bank und LBBW die
verwahrten Einlagen lieber für gewinnbringende Overnight-Anlagen bei der EZB
verwenden, als sie den Kunden zeitnah verfügbar zu machen. Ähnliches lässt sich
auch für die veränderte Wertstellungspraxis feststellen und zeigt sich auch in
der nicht marktgerechten Verzinsung von möglichen Tages- und Festgeldern.


Gleichzeitig erwirtschaftete die Bank im abgelaufenen
Geschäftsjahr einen Rekordgewinn.

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7 Kommentare
2025-01-12T07:24:47Z
  • Sonntag, 12.01.2025 um 08:24 Uhr
»Man soll sich deshalb mit seinem Kontobetreuer kurzschließen oder auf der Website https://www.bw-bank.de/auftrag-uebermitteln umständlich
einen TAN-legitimierten Auftrag generieren.«


Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Das führt die Echtzeitüberweisung völlig ad absurdum. Außerhalb oder nahe dem Ende der Geschäftszeiten kann man dann gleich eine normale bzw. eine Terminüberweisung eingeben, denn zu diesen Zeiten wird die Echtzeitüberweisung nicht einmal taggleich freigegeben werden!


Auch Ihrer Anmerkung zur Begründung der Preiserhöhungen stimme ich uneingeschränkt zu. Die sind eine absolute Farce! Überhaupt versucht die BW-Bank/LBBW Nachteile/Verschlechterungen so zu kommnunizieren, als hätte der Kunde davon sogar Vorteile (Zitat: "profitieren" Sie außerdem ...). Da kommt man sich zu Recht für dumm verkauft vor.

Siehe hier: https://meine.bw-bank.de/fragen/sehr-aergerlich-diese-erhebliche-verschlechterung-der-sepa-s


Die Gutschrift von Standardüberweisungen/Daueraufträgen auf Empfängerkonten bei Fremdinstituten werden ja seit 18.11.2024 mutwillig um einen Geschäftstag verzögert, weil die BW-Bank/LBBW jetzt nur noch einmal am Tag, zum Tagesabschluss (der so genannte Tagesschnitt) bucht. Das bringt für die Bank einen Zinsgewinn für das sofort abgebuchte Geld und auch einen Kostenvorteil, da die untertägigen Buchungen eingespart werden.


Die Anzahl der Geldautomaten wurde auch reduziert, zumindest wenn es nach der der aktuellen Liste der Sparkassenverbünde geht. Da stand sie mal mit 132 Einzahlungsautomaten drin (Liste der BW-Bank, Stand: 12.01.2022). Jetzt sind es nur noch 94 (Liste der Sparkasse Leipzig, Stand: 03.12.2024). Die BW-Bank könnte ihre eigene Liste durchaus mal auf den aktuellen Stand bringen!


Nur das habe ich nicht verstanden:

»Dazu wurde auch noch die Wertstellungspraxis zum Nachteil der Kunden um 1 Tag
nach vorn verlegt.«

Dazu ist mir noch nichts aufgefallen. Bei welchen Buchungsarten tritt das auf?

2025-01-13T15:04:12Z
  •  BW-Bank Mitarbeiter
  • Montag, 13.01.2025 um 16:04 Uhr
  • zuletzt editiert von Janine

Vielen Dank für Ihr ehrliches Feedback. 

Bei der BW-Bank sind Echtzeit-Überweisungen grundsätzlich bis 100.000 EUR pro Zahlung möglich. Je nach Risiko wird aber für jede Überweisung einzeln bewertet, ob diese in Echtzeit zugelassen wird oder nicht.


Hierzu zwei Beispiele (Risikobewertung vereinfacht dargestellt):


- Sie kaufen sich ein neues/gebrauchtes Auto oder Wohnmobil für 85.000 EUR bei einem Autohändler in Stuttgart

-> Risiko = sehr niedrig (bekanntes Konto, gewöhnlicher Ort) -> Echtzeit-Überweisung ist möglich


- Sie kaufen ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson für 10.000 EUR in Ostdeutschland und tätigen die Zahlung vor Ort
-> Risiko sehr hoch (unbekanntes Konto + ungewöhnlicher Ort) -> nur normale SEPA-Zahlung möglich


Uns ist der Schutz und die Sicherheit unserer Kunden sehr wichtig, daher müssen Echtzeitüberweisungen mit erhöhtem Risiko über eine TAN-legitimierte Nachricht zusätzlich abgesichert werden.


Es grüßt Sie

Manu 

Wie hilfreich finden Sie diese Antwort?
2025-01-13T16:04:49Z
  • Montag, 13.01.2025 um 17:04 Uhr
technoid:

Nur das habe ich nicht verstanden:

»Dazu wurde auch noch die Wertstellungspraxis zum Nachteil der Kunden um 1 Tag
nach vorn verlegt.«

Dazu ist mir noch nichts aufgefallen. Bei welchen Buchungsarten tritt das auf?


Ich darf Sie an Ihren eigenen Beitrag vor etwa 3 Monaten erinnern: https://meine.bw-bank.de/fragen/sehr-aergerlich-diese-erhebliche-verschlechterung-der-sepa-s
Dort heißt es: (ab 18.11.2024) absichtliche Verzögerung der Gutschrift (einer SEPA-Überweisung) um einen Geschäftstag auf Konten bei Fremdinstituten.
Sind Ihnen die Auswirkungen der veränderten Wertstellungspraxis noch nicht aufgefallen?
Diese wirkt sich nicht nur auf eigene Zahlungen sondern auch auf Zahlungseingänge bei der Bank aus.
Ich erhielt zum Beispiel eine regelmässige Versicherungsleistung, die spätestens am 30.12.24 zur Auszahlung kommen sollte, tatsächlich erst 3 Tage später am 02.01.25.
2025-01-13T17:03:16Z
  • Montag, 13.01.2025 um 18:03 Uhr
Jürgen P:
Sind Ihnen die Auswirkungen der veränderten Wertstellungspraxis noch nicht aufgefallen?
Diese wirkt sich nicht nur auf eigene Zahlungen sondern auch auf Zahlungseingänge bei der Bank aus.
Ich erhielt zum Beispiel eine regelmässige Versicherungsleistung, die spätestens am 30.12.24 zur Auszahlung kommen sollte, tatsächlich erst 3 Tage später am 02.01.25.

Das hat aber nichts mit einer veränderten Wertstellung (Valuta) zu tun! Daran hat sich auf den Konten der BW-Bank nichts geändert. Dass Zahlungsausgänge nun auf Konten bei Fremdistituten einen Tag später valutiert werden liegt schlicht daran, dass auch die Zahlung dort erst einen Geschäftstag später eingeht. Und natürlich ist dann auch die Wertstellung erst am Tag des Zahlungseingangs. In meinen beiden Posts zu meinem damaligen Beitrag habe ich auch erklärt, an was das liegt: Das Konto wird zwar sofort belastet, beispielsweise um 00:30 Uhr bei Daueraufträgen/Terminüberweisungen, aber die Zahlung geht jetzt immer erst zum Tagesschnitt (ca. 20 Uhr) tatsächlich raus. Ob hier die BW-Bank den Ausgang an die Sparkassenzentrale (für Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Sachsen ist das die LBBW) bis 20 Uhr zurückhält oder ob die LBBW den Ausgang an die EZB verzögert, weiß ich nicht. Ich muss bei Gelegenheit mal bei einer Sparkasse in einem der drei Bundesländer fragen. Wenn es die LWWB ist, haben die Sparkassen dort nämlich das gleiche Problem. Ich vermute aber stark, dass es die BW-Bank ist, die hier die Zahlungen erst um 20 Uhr an die Konzernmutter weitergibt.


Bei Zahlungseingängen auf meinem Konto habe ich bisher keine Veränderungen festgestellt. Kam Ihr Geld eventuell von einer Sparkasse in Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz oder Sachsen? Falls ja, wäre das ein starkes Indiz dafür, dass nicht die BW-Bank die Zahlungsausgänge bis 20 Uhr verzögert, sondern die LBBW, die sowohl für die Sparkassen dieser Bundesländer als auch für die BW-Bank als Zentrale fungiert. Ich habe schon länger vor, bei einer Sparkasse in einem der 3 genannten Bundesländer zu fragen, ob die das gleiche Problem haben.
2025-01-24T14:26:09Z
  • Freitag, 24.01.2025 um 15:26 Uhr

Vielen Dank für Ihre umfangreichen Beiträge.


In Bezug auf die geänderten Ausführungsfristen von Überweisungen im SEPA-Standard möchten wir darauf hinweisen, dass es sich um eine gängige Praxis unter Banken und Sparkassen in Deutschland wie Europa  handelt. Diesbezüglich möchten wir auch auf unsere vergleichsweise späten Annahmezeiten für SEPA-Euro-Überweisungen von z.B. 18:30 Uhr im Online-Banking verweisen.


Hinsichtlich der von Ihnen geäußerten Vermutung, dass die Bank durch die Änderung der Ausführungsfristen bei SEPA-Überweisungen Mehrerlöse erziele, möchten wir darauf hinweisen, dass sowohl durch den laufenden Betrieb des Zahlungsverkehrs als auch durch die Umsetzung der deutlich gestiegenen regulatorischen Änderungen den Banken und Sparkassen hohe und steigende Kosten entstehen, welche gedeckt werden müssen. Aktuell entstehen den Banken zur Umsetzung  der EU-Verordnung zur Instant Payment Regulierung erhebliche Kosten, welche durch die Preisgleichheit zwischen Instant Payment Ausführungen und Standardüberweisungen nicht auf den Kunden abgewälzt werden.


Den Service der Echtzeitüberweisung bieten wir übrigens bereits seit 2018 an und zählen somit zu den Vorreitern bei der Einführung. Die Nutzung dieses Services kann rund um die Uhr erfolgen und ist ohne Mehrkosten möglich.


Mit einer aktuell gültigen Begrenzung auf 100.000 EUR pro Transaktion befinden wir uns ebenfalls im gängigen Standard der deutschen Banken und Sparkassen. Dass manche Echtzeitüberweisungen risikobasiert anhand umfangreicher Kenntnisse und Erfahrungswerte  zum Schutz der Kunden  abgewiesen werden, liegt in erster Linie im Interesse des jeweiligen Kunden, da hierdurch Betrugsversuche vereitelt werden können. Für die überwiegende Mehrzahl der Transaktionen unserer Kunden stellt dies kein Nachteil dar, da in der Regel  größere Transaktionen im 5-stelligen Bereich wie z.B. für einen Autokauf nicht überraschend und spontan vom Kunden getätigt, sondern geplant durchgeführt werden. Durch eine entsprechende Absprache mit dem Kundenbetreuer im Vorfeld kann auch in diesen Fällen die Ausführung sichergestellt werden.


Die von Ihnen erwähnten Gebühren für die Ausführung einer Echtzeitüberweisung sind differenzierter zu betrachten. Bei einem Großteil unserer Kontomodelle verzichten wir vollständig  auf eine Gebühr für Echtzeitüberweisungen. In allen anderen Fällen kommen wir der EU-Verordnung selbstverständlich nach und verlangen nicht mehr als für eine Standard-Überweisung. Dies können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.


Zudem wurde die Verfügbarkeit der Echtzeit-Überweisungen durch die EU-Verordnung deutlich verbessert und die Annahme ist seit dem 09.01.2025 für alle Banken verpflichtend, die am SEPA-Zahlungsverkehr teilnehmen.


Auf die Rückfrage zu den Verfügungslimits möchten wir ebenfalls eingehen und die Unterschiede klarstellen:

Das Limit für Echtzeitüberweisungen liegt wie bei vielen anderen Banken und Sparkassen bei 100 T€. Dagegen liegt das Tages Online-Limit im Standard bei 2,5 T€, welches durch den Kunden selbständig  dauerhaft auf 20 T€, bzw. 50 T€ temporär erhöht werden kann. Lediglich für höhere Limits müssen sich Kunden an den Berater wenden. Auch diese Begrenzungen dienen dem Schutz unserer Kunden vor Betrugsversuchen.


Vielen Dank auch für den Hinweis zur Auflistung der Geldautomaten bzw. Einzahlautomaten.


Wir werden dies überprüfen und aktualisieren.


Beste Grüße

Dimitra

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2025-01-25T14:17:37Z
  • Samstag, 25.01.2025 um 15:17 Uhr


Hallo Dimitra,


jetzt bin ich doch etwas sauer. Nein, nicht auf Sie persönlich, denn Sie
posteten ja nur, was man Ihnen diktierte/vorgab.

In Bezug auf die geänderten Ausführungsfristen von Überweisungen im
SEPA-Standard möchten wir darauf hinweisen, dass es sich um eine
gängige Praxis unter Banken und Sparkassen in Deutschland wie Europa
handelt. Diesbezüglich möchten wir auch auf unsere vergleichsweise
späten Annahmezeiten für SEPA-Euro-Überweisungen von z.B. 18:30
Uhr im Online-Banking verweisen.


Das mit der "gängigen Praxis" ist nichts weiter als eine sehr
beliebte Ausrede!


1) Das mit den lediglich einmal zum Tagesschnitt (Tagesabschluss)
ausgeführten
Standardüberweisungen/Daueraufträgen/Terminüberweisungen ist schon
seit sehr vielen Jahren eben keine gängige Praxis mehr. Ganz im
Gegenteil ist es längst gängige Praxis, wie es die BW-Bank bis zum
18.11.2024 handhabte, nämlich die mehrfach untertägige Buchung,
sodass Zahlungsausgänge stets tagesgleich bei externen Empfängern
gutgeschrieben wurden, wenn sie bis etwa 14 Uhr dem Konto des
Auftraggebers belastet wurden.


2) Ihr Cut-off von 18:30 Uhr hat damit absolut nichts zu tun! Das ist
eine Nebelkerze, um vom unter 1) Beschriebenen abzulenken!

Hinsichtlich der von Ihnen geäußerten Vermutung, dass die Bank durch die
Änderung der Ausführungsfristen bei SEPA-Überweisungen Mehrerlöse
erziele, möchten wir darauf hinweisen, dass sowohl durch den
laufenden Betrieb des Zahlungsverkehrs als auch durch die Umsetzung
der deutlich gestiegenen regulatorischen Änderungen den Banken und
Sparkassen hohe und steigende Kosten entstehen, welche gedeckt werden
müssen. Aktuell entstehen den Banken zur Umsetzung der EU-Verordnung
zur Instant Payment Regulierung erhebliche Kosten, welche durch die
Preisgleichheit zwischen Instant Payment Ausführungen und
Standardüberweisungen nicht auf den Kunden abgewälzt werden.
Den Service der Echtzeitüberweisung bieten wir übrigens bereits seit
2018 an und zählen somit zu den Vorreitern bei der Einführung. Die
Nutzung dieses Services kann rund um die Uhr erfolgen und ist ohne
Mehrkosten möglich.


Auch das ist eine Ausrede!


1) Die steigenden Kosten haben/hatten alle Sparkassen und Banken ja
auch. Unter anderem deshalb wurden überall die Kontoführungsgebühren
erhöht – auch bei der BW-Bank, und auch für alle
Kontomodelle!


2) Dass hier auf 2018 verwiesen wird, ist eher ein Eigentor, denn dann
müssten Sie die Kosten dafür bereits in den letzten beiden
Erhöhungen der Kontoführungsgebühren eingepreist haben!

Mit einer aktuell gültigen Begrenzung auf 100.000 EUR pro Transaktion
befinden wir uns ebenfalls im gängigen Standard der deutschen Banken
und Sparkassen. Dass manche Echtzeitüberweisungen risikobasiert
anhand umfangreicher Kenntnisse und Erfahrungswerte zum Schutz der
Kunden abgewiesen werden, liegt in erster Linie im Interesse des
jeweiligen Kunden, da hierdurch Betrugsversuche vereitelt werden
können. Für die überwiegende Mehrzahl der Transaktionen unserer
Kunden stellt dies kein Nachteil dar, da in der Regel größere
Transaktionen im 5-stelligen Bereich wie z.B. für einen Autokauf
nicht überraschend und spontan vom Kunden getätigt, sondern geplant
durchgeführt werden. Durch eine entsprechende Absprache mit dem
Kundenbetreuer im Vorfeld kann auch in diesen Fällen die Ausführung
sichergestellt werden.


Hier kann ich tatsächlich nichts wirklich beanstanden.

Die von Ihnen erwähnten Gebühren für die Ausführung einer
Echtzeitüberweisung sind differenzierter zu betrachten. Bei einem
Großteil unserer Kontomodelle verzichten wir vollständig auf eine
Gebühr für Echtzeitüberweisungen. In allen anderen Fällen kommen
wir der EU-Verordnung selbstverständlich nach und verlangen nicht
mehr als für eine Standard-Überweisung. Dies können Sie auch
unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.


Diese Aussage ist so nicht ganz richtig. Bei den aktuellen Kontomodellen
für Privatkunden gibt es gar keine Postengebühren für
Standardüberweisungen (und andere beleglose Standardbuchungen) mehr.
Dass es darin für Echtzeitüberweisungen jetzt ebenfalls keine mehr
gibt, ist dem Umstand geschuldet, dass es ab 09.10.2025 laut
EU-Regularien dann auch nicht mehr erlaubt sein wird, mehr als für
eine Standardüberweisung zu verlangen.


Die BW-Bank hat da nur deshalb vorgegriffen, weil man zum 09.10.2025
nicht schon wieder das Preis- und Leistungsverzeichnis ändern
möchte.


Ich kenne aber jemanden, der sein "Giro extend online", bei
welchem ja jede Buchung noch 0,19 € kostet, nicht auf "Giro
direkt" umgestellt, den neuen Bedingungen also nicht zugestimmt
hat. Da kostet eine Echtzeitüberweisung noch 0,50 €. Allerdings
weiß ich da jetzt nicht,
ob er es schon einmal genutzt hat.


Zudem ist es quasi der blanke Hohn, dass die BW-Bank trotz Preiserhöhungen
die Leistungen verschlechtert, indem man eben die tatsächliche
Ausführung von Überweisungen mutwillig verzögert, sodass sie bei
externen Empfängern gar nicht mehr tagesgleich gutgeschrieben werden
können. Es ist und bleibt eine Strategie der absolut scharfen
Gewinnmaximierung!


Fortsetzung im nachfolgenden Post.

2025-01-25T14:25:45Z
  • Samstag, 25.01.2025 um 15:25 Uhr

Zudem wurde die Verfügbarkeit der Echtzeit-Überweisungen durch die
EU-Verordnung deutlich verbessert und die Annahme ist seit dem
09.01.2025 für alle Banken verpflichtend, die am
SEPA-Zahlungsverkehr teilnehmen.


Das hat mit der BW-Bank aber nicht das Geringste zu tun. Wie Sie hier ja
schrieben, bietet die BW-Bank Echtzeitüberweisungen bereits seit
2018 an, sogar auch ausgehend, nicht nur eingehend. Das gilt übrigens
für die meisten Sparkassen, denn die waren Vorreiter des Instand
Payments. Das ist also ein weiterer verzweifelter Versuch, eine zur
Gewinnmaximierung verschlechterte Leistung irgendwie rechtfertigen zu
können.


Es hätte weitaus bessere Möglichkeiten gegeben, den Gewinn
*transparent* zu erhöhen: Statt den Kontomodell-Grundpreisen oder
anderer Extra-Leitungen, welche mit von X,90 € bepreist sind, hätte
man da überall X,99 € nehmen können. Oder/und den Zinssatz für
Dispokredite um 0,05 oder 0,10 % erhöhen (ja ich weiß, dass der
Zinssatz bei der BW-Bank eine feste Differenz zum Zinssatz der EZB
hat, aber die feste Differenz hätte man schließlich um die
genannten Prozentpunkte erhöhen können).


Alles wäre besser gewesen, als die Verzögerung der Überweisungen. Als
Neukunde weiß man so etwas zudem gar nicht und ärgert sich nach
einem Wechsel zur BW-Bank über diese Verschlechterung gegenüber dem
Konto beim bisherigen Institut! Dass solche Nachteile weitaus mehr
ärgern können als transparente Preiserhöhungen, darauf kommen
Neu-BWLer offenbar nicht. Der Reputationsschaden kann durchaus höher
sein, als solche Gewinnmaximierungsstrategien einbringen. In Summe
mit den transparenten Preiserhöhungen kann es Altkunden zum Wechsel
bewegen und Neukunden auch gleich wieder vertreiben.


Wie bereits früher erwähnt: Schnelligkeit, Verfügbarkeit/Funktionalität
und Bequemlichkeit sind heutzutage da A & O, und das wird weiter
zunehmen. Die Leute erwarten immer mehr, dass alles sofort passiert.
Fällt da eine Verschlechterung eines Zustandes gegenüber zuvor auf,
führt das in aller Regel zu äußerstem und nachhaltigem
Missmut.


Was ich noch gar nicht erwähnt habe: Durch die Verzögerung der
Gutschrift beim Empfänger musste ich die Ausführung einiger
Daueraufträge um einen Tag vorverlegen, was nun durchaus dazu führen
könnte, dass erwartetes Geld noch nicht da ist und der Dauerauftrag
mangels Deckung nicht ausgeführt wird, was eine Benachrichtigung und
0,95 € Porto nach sich ziehen würde. Oder beispielsweise
Daueraufträge für Versicherungsbeiträge, die am 01.01. oder am
01.05. eines Monats fällig sind, werden ja erst am 02.01./02.05.
ausgeführt. Dieser kurze Verzug war bisher kein Problem. Wenn das
aber ein Freitag ist, kommt das Geld erst am 05.01./05.05. an, was
bei manchen Versicherern durchaus problematisch sein kann. Die 14
Tagesfrist zur Zahlung nach Fälligkeit gilt ja nur für
Erstbeiträge, nicht für Folgebeiträge und es gilt dabei auch nicht
das Auftragsdatum der Überweisung, sondern das des Geldeingangs beim
Versicherer. Nur bei der Zahlung von Mietzins gibt es die Ausnahme
mit dem Auftragsdatum.

Auf die Rückfrage zu den Verfügungslimits möchten wir ebenfalls
eingehen und die Unterschiede klarstellen:
Das Limit für Echtzeitüberweisungen liegt wie bei vielen anderen Banken und
Sparkassen bei 100 T€. Dagegen liegt das Tages Online-Limit im
Standard bei 2,5 T€, welches durch den Kunden selbständig
dauerhaft auf 20 T€, bzw. 50 T€ temporär erhöht werden kann.
Lediglich für höhere Limits müssen sich Kunden an den Berater
wenden. Auch diese Begrenzungen dienen dem Schutz unserer Kunden vor
Betrugsversuchen.
Da hatte ich nichts beanstandet.

Vielen Dank auch für den Hinweis zur Auflistung der Geldautomaten bzw.
Einzahlautomaten.Wir werden dies überprüfen und aktualisieren.


Danke!


Dennoch beste Grüße