Umsatzabfrage: PSD2 nervt
Dass die Sicherheit im Online-Banking erhöht wird, ist begrüßenswert. Inwiefern jedoch die TAN-Eingabe bei der Umsatzabfrage über 90 Tage die Sicherheit erhöht, ist mir schleierhaft. Fakt ist, es nervt einfach nur, wenn man es öfter machen will. Sogar wenn man gleich darauf das Datum um einen Tag ändert, wird eine TAN verlangt.
Ich habe die PSD2-Richtlinie und das dazugehörige Bundesgesetz mal durchsucht, aber darin steht nichts von 90 Tagen. Die Wörter "Umsatz" oder "Abfrage" werden darin nicht einmal erwähnt. Darum würde es mich sehr interessieren, auf welcher Stelle in der Richtlinie oder im Bundesgesetz die Verpflichtung zur TAN-Abfrage in diesem Fall beruht.