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Matthias Weese

Verzinsung Kreditkartenguthaben

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Frage zur Verzinsung von Kreditkartenguthaben:
Laut Tz. 4.1 des PLV Stand 01.01.2023 wird ein Guthaben auf den Special Kreditkarten wie folgt verzinst:
"Zinssatz für Guthaben
unter 10.000 EUR 70% vom 3-Monats-Euribor
ab 10.000 EUR 80% vom 3-Monats-Euribor
ab 25.000 EUR 85% vom 3-Monats-Euribor
Soweit der 3-Monats-Euribor negativ sein sollte, beträgt der Zinssatz für Guthaben 0,00"

Dagegen steht in den Bedingungen zur Mastercard mit Stand zum 01.03.2022 unter der Tz. 10.1 folgendes : 10.1 " Der Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bis zu einer Grenze von
25.000 EUR bilden. Das jeweilige Guthaben auf dem Kartenkonto wird nicht verzinst und ist Pri-
vatvermögen. Das Kartenkonto darf nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr herangezogen
werden."

Was gilt nun? Und wie kann ich einen Freistellungsauftrag über den Kartenservice Online (KSO) einreichen?

Mit freundlichen
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Richtige Antwort
2023-05-22T14:21:32Z
  • Montag, 22.05.2023 um 16:21 Uhr

Hallo Matthias Weese,


wir haben eine Rückmeldung erhalten.


Grundlage der Geschäftsbeziehung für die Kreditkarte ist Ihr Kreditkartenvertrag samt Bedingungen und Preisen- und Leistungen in der mit Ihnen zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Version.


Bitte beachten Sie, dass ein Kreditkartenkonto zur kurzfristigen Limiterweiterung für Anschaffungen oder
Bezahlvorgänge durch Guthaben erweitert werden kann und darf – jedoch grundsätzlich kein Zahlungsverkehrskonto und Anlagekonto ist. Seit 2022 haben wir bei den SPECIAL Cards die Guthabengrenze von max. 25tsd. Euro eingeführt und die Verzinsung auf Guthaben gestrichen. Der von Ihnen zitierte Auszug ist gültig für ältere Verträge vor 2022.


Bei weiteren Fragen zu Ihrem Vertrag und Vertragsstand rufen Sie gerne auch Ihren Karten-Service der SPECIAL Cards unter 0711 124 42030 an oder senden uns eine Mail an: kartenservice@bw-bank.de


Freistellungsaufträge können im BW-Onlinebanking und der Internetfiliale direkt vorgenommen werden mit Ihren Zugangsdaten – über den Kartenservice online im Unterpunkt „Sparerpauschbetrag“
als Offline-Formular eingereicht werden. Nähere Informationen sind im Kartenservice online abrufbar.


Viele Grüße

Janine

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3 Kommentare
2023-05-22T09:58:37Z
  • Montag, 22.05.2023 um 11:58 Uhr
Hallo,

wir haben das Thema direkt an die Fachabteilung weitergegeben. Sobald wir eine Rückmeldung erhalten haben, werden wir Sie informieren.

Viele Grüße
Janine
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Richtige Antwort
2023-05-22T14:21:32Z
  • Montag, 22.05.2023 um 16:21 Uhr

Hallo Matthias Weese,


wir haben eine Rückmeldung erhalten.


Grundlage der Geschäftsbeziehung für die Kreditkarte ist Ihr Kreditkartenvertrag samt Bedingungen und Preisen- und Leistungen in der mit Ihnen zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Version.


Bitte beachten Sie, dass ein Kreditkartenkonto zur kurzfristigen Limiterweiterung für Anschaffungen oder
Bezahlvorgänge durch Guthaben erweitert werden kann und darf – jedoch grundsätzlich kein Zahlungsverkehrskonto und Anlagekonto ist. Seit 2022 haben wir bei den SPECIAL Cards die Guthabengrenze von max. 25tsd. Euro eingeführt und die Verzinsung auf Guthaben gestrichen. Der von Ihnen zitierte Auszug ist gültig für ältere Verträge vor 2022.


Bei weiteren Fragen zu Ihrem Vertrag und Vertragsstand rufen Sie gerne auch Ihren Karten-Service der SPECIAL Cards unter 0711 124 42030 an oder senden uns eine Mail an: kartenservice@bw-bank.de


Freistellungsaufträge können im BW-Onlinebanking und der Internetfiliale direkt vorgenommen werden mit Ihren Zugangsdaten – über den Kartenservice online im Unterpunkt „Sparerpauschbetrag“
als Offline-Formular eingereicht werden. Nähere Informationen sind im Kartenservice online abrufbar.


Viele Grüße

Janine

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2023-05-22T14:26:22Z
  • Montag, 22.05.2023 um 16:26 Uhr
Vielen Dank für die kompetente und vor allem sehr schnelle Antwort!