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Gelöschter Nutzer

Zustimmung wegen BGH Urteil - Altersbedingt verzögert oder nicht möglich

Die BW Bank verlangt wegen dem bekannten BGH Urteil flächendeckend
die Zustimmung Ihrer Kunden bis Ende des Jahres 2021. In unserem Fall
ist unsere 81 jährige Mutter damit etwas überfordert. Sie möchte den
Schein zwar persönlich in der Bank abgeben, kommt aber nicht mehr aus
dem Haus bzw. zur Post und möchte sich nicht von uns drängen lassen bzw. diesen überlassen.
Auch kann sie die zugesendeten AGBs so nicht lesen, da es zu klein
gedruckt ist. Natürlich beherrscht sie kein Online Banking oder
dergleichen. Das gilt sicherlich für sehr viele Senioren. Der
Altersdurchschnitt in der Bundesrepublik ist vergleichsweise hoch.

Wie
ist die Haltung der BW Bank hierzu? Was soll denn nun das? Wollen Sie
denn gleich das Girokonto kündigen, wenn eine Zustimmung nicht sofort
erfolgen kann? Hm...?

Sollte es zu
Widerständen oder gar einer Kündigung von Seiten der BW Bank gegenüber
altersschwachen Frauen kommen, werden wir unseren Rechtsschutz
einschalten und eben neue Präzedenzfälle diesbezüglich für Senioren beim
BGH erzeugen. Das kostet uns kein Geld, wird aber für das Bankwesen
erneut Umstellungen und Kosten herbeiführen. Beantworten Sie die Frage bitte bis
zum 31. Dezember 2021, damit ich gleich weiß, ob ich damit anfangen
soll.
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2 Kommentare
2021-12-21T16:01:08Z
  • Dienstag, 21.12.2021 um 17:01 Uhr

Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen und haben Kontakt mit unserer Fachabteilung aufgenommen.
Wir bitten noch um etwas Geduld und melden uns bei Ihnen.


Viele Grüße
Ebru

2021-12-22T07:38:37Z
  • Mittwoch, 22.12.2021 um 08:38 Uhr

Wir können verstehen, dass das Thema für unsere Kunden sehr wichtig ist.


Es ist uns wichtig, die Rechte unserer Kunden zu wahren. Die BW-Bank akzeptiert daher das BGH-Urteil zum AGB-Änderungsmechanismus und zieht die notwendigen Konsequenzen.

Die BW-Bank hat zuletzt die Gebühren bei Privat-Girokonten zum 1. April 2019 erhöht. Diese höheren Preise erhebt die BW-Bank mit der Veröffentlichung des BGH-Urteils (ab 01.05.2021) vorerst und bis zu einer ausdrücklichen Vereinbarung mit den betroffenen Kunden nicht mehr.


Ab Oktober 2021 haben wir unsere Kunden über das elektronische Postfach, per Post oder mit einem Kontoauszugsbegleiter über die neuen AGBs und unserem Preis- und Leistungsverzeichnis informiert. Wir haben unsere Kunden über die verschiedenen Wege aufgefordert eine Zustimmung abzugeben.


Unsere Kunden haben auch die Möglichkeit die Zustimmung über unsere Homepage zu erteilen. Sollte keine Online-Banking Vereinbarung bestehen, können Sie diese dennoch über unsere Homepage mit Ihren persönlichen Daten, Ihrer IBAN sowie Ihrer Kartennummer eine Zustimmung abgeben.
Gerne kann die Zustimmung auch auf einer BW-Bank Filiale vor Ort abgegeben werden.


Gerne kann Ihre Mutter in Ihrem Fall für die Zustimmung den Rücksendeumschlag verwenden und diesen von Verwandte oder Nachbarn einwerfen lassen. Es droht noch keine Kündigung, es erfolgt eine Nacherfassung, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann.
Sollten die oben genannten Möglichkeiten keine Lösung für Sie sein, dann sollten Sie sich mit Ihrer Mutter zusammen an Ihren Berater wenden, damit man eine individuelle Lösung finden kann.

Viele Grüße
Ebru