Hat sich die Funktion "Kontoübertrag" geändert ?
**Zwischen welchen Konten ist ein Übertrag möglich?**
Im alten Online-Banking waren Kontenüberträge zwischen allen Konten möglich, auf denen Sie verfügungsberechtigt sind.
Im neuen Onlinebanking der BW-Bank sind Kontoüberträge nur noch zwischen eigenen Konten möglich:
- der Auftraggeber muss (Mit-)Kontoinhaber des Auftrags- und Empfängerkontos sein.
- Überträge von/auf Gemeinschaftskonten (bspw. Eheleute) sind möglich.
- Überträge vom Elternkonto auf Konten minderjähriger Kinder sind möglich.
Für Überträge auf andere Konten bei der BW-Bank verwenden Sie bitte die Funktion SEPA-Überweisung. Diese sind wie der Kontoübertrag sofort auf den Konten ersichtlich.
Tipp:
- Das neue Online-Banking merkt sich die Empfängerdaten vorangegangener Überweisungen und schlägt diese vor. Beim nächsten Auftrag an den selben Empfänger können Sie die Empfängerdaten "mit einem Klick" ergänzen.
- Zusätzlich können Sie für häufig benötigte Kontenüberträge eine Überweisungsvorlage anlegen, in denen z.B. auch der Verwendungszweck vorbelegt werden kann. Überweisungsvorlagen finden Sie im Online-Banking im Menüpunkt "Empfängerdaten".
**Was ist bei Kontoüberträgen zu Lasten von Sparkonten zu beachten?**
- Sparkonten verfügen über eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von 30 Tagen maximal über 2.000 EUR verfügen können. Größere Beträge müssen drei Monate vorher "angemeldet" werden (Kündigung). Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Berater.
- Bei Sparkonten, die mit einem Kennwort geschützt sind, ist keine Onlineverfügung möglich! Um das Kennwort entfernen zu lassen, wenden Sie sich an Ihren Berater oder schreiben Sie uns über das elektronische Postfach eine per TAN-legitimierte Mitteilung.
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