Wird das Beratungsgespräch bei der Videoberatung aufgezeichnet?
Grundsätzlich wird die Videoberatung nicht aufgezeichnet.
Um gesetzliche Anforderungen zum Anlegerschutz zu erfüllen, muss die BW-Bank in der Anlageberatung jedoch die Tonspur des Beratungsgesprächs aufzeichnen und aufbewahren. Bei derartigen Beratungen werden Sie vor Start der Aufzeichnung auf die Aufzeichnung aufmerksam gemacht und müssen dieser explizit zustimmen.
Bei Verdacht auf eine strafbare Handlung (Bedrohung, Missbrauch usw.) behält sich die BW-Bank zum Zweck der Beweissicherung vor, den vollständigen Gesprächsverlauf einschließlich IP-Adresse und sonstigen Kommunikationsdaten zu sichern.
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