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Gelöschter Nutzer
  • Montag, 02.10.2017 um 15:36 Uhr

mietkaution

Mein Mieter hat zu meinen Gunsten ein Mietkautionskonto eingerichtet. Nun verkaufe ich die Wohnung. Das Mietverhältnis bleibt bestehen. Kann ich das bestehende Mietkautionskonto an den neuen Eigentümer weiterreichen oder muß ein neues Mietkautionskonto eröffnet werden?

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Richtige Antwort
2017-10-02T13:57:52Z
  • Montag, 02.10.2017 um 15:57 Uhr

Ja, es muss ein neues Mietkautionskonto eröffnet werden, da bei einem Wechsel des Vermieters das Mietkautionskonto angepasst werden muss.
Für die Ablösung des alten Mietkautionskontos, kommen Sie einfach zusammen mit Ihrem Mieter und dem Sparbuch mit den damals ausgehändigten Verpfändungsunterlagen auf eine BW-Bank Filiale in Ihrer Nähe.

Freundliche Grüße
Sybille

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3 Kommentare
2017-10-02T16:14:46Z
  • Montag, 02.10.2017 um 18:14 Uhr
wie geil ist das denn, dann muss der neue vermieter auch noch mitkommen? das ist ja aufwendiger wie der eigentlich verkauf der wohnung
2017-10-04T09:06:07Z
  • Mittwoch, 04.10.2017 um 11:06 Uhr

Nein, der neue Vermieter muss nicht mitkommen. Wie die Mietkaution in Zukunft angelegt wird, ist zwar Entscheidung des neuen Vermieters, hat aber auf die Ablösung keinen Einfluss.

Bei einem Mietkautionskonto mit Verpfändungsvertrag ist der Mieter Kontoinhaber und muss sich somit zur Ablösung legitimieren. Zur Aufhebung der Verpfändung muss der Vermieter den Vertrag unterschreiben, um somit der Freigabe der Mietkaution zuzustimmen.

Viele Grüße
Sybille