Was passiert, wenn ich den Änderungen durch PSD2 im Online-Banking widerspreche?
Die Änderungen im Online-Banking (z.B. automatischer Logout bei Inaktivität nach fünf statt bisher 12 Minuten) werden durch die EU-Verordnung vorgeschrieben und sind rechtlich für alle Banken bindend. Wird diesen Änderungen widersprochen, müssen wir Ihren Online-Banking-Zugang löschen.
Benötigte Dokumente und Kontoauszüge müssen rechtzeitig gespeichert werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor einem Widerspruch von uns beraten zu lassen. Gern erläutern wir Ihnen noch einmal im Detail die gesetzlichen Änderungen und notwendigen Anpassungen.
Siehe auch: Wie erreiche ich die BW-Bank?
Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?
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