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16 FAQs im Thema

Zahlungsverkehr

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Ich bin DATEV-Kunde. Was ändert sich für mich durch den anstehenden Wechsel der Schnittstelle?

Ich bin DATEV-Kunde. Was ändert sich für mich durch den anstehenden Wechsel der Schnittstelle?
Im Rahmen der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 kommt es zu verschiedenen Änderungen im Online-Banking. Betroffen sind hiervon auch unsere Kunden, die ihr Banking über eine Finanzsoftware (HBCI-Banking) erledigen.

Aktuell verschickt die DATEV allen betroffenen Kunden Informationsschreiben und kündigt den anstehenden Wechsel der Schnittstelle an, von bisher FinTS auf die neue PSD2-konforme XS2A.

Wir haben für Sie einige Informationen zusammengestellt:
  • Wer ist betroffen?
    DATEV-Kunden, die bisher per FinTS Zahlungsaufträge und Kontoumsatzabrufe über den Partner der DATEV, die finAPI GmbH übermitteln.
  • Wer ist nicht betroffen?
    DATEV-Kunden, die Daten über EBICS und SRZ übermitteln.
  • Was ist eine Schnittstelle?
    Zum Datenaustausch zwischen BW-Bank und der Finanzsoftware bedarf es Schnittstellen im System, über die Informationen sicher ausgetauscht werden können. Da bislang jedes Unternehmen eigene Schnittstellen entwickeln konnte, gibt es keinen Marktstandard. Dies soll die neue, einheitliche Schnittstelle XS2A lösen.
  • Ändert sich für mich etwas im Funktionsumfang?
    Als Kunde der BW-Bank ändert sich für Sie nichts. Wir haben bereits zum 14.09.2019 die neue Schnittstelle in vollem Umfang eingeführt, weshalb es zu keinen Einschränkungen kommen wird.
  • Was muss ich als betroffener Kunde tun?
    In Richtung BW-Bank sind keine Aktionen erforderlich. Bei Ihrer Bankingsoftware der DATEV werden Anpassungen in den Einstellungen nötig sein. Hierüber wird Sie die DATEV voraussichtlich im März 2020 informieren.

Da wir keinen Einfluss auf diese Anpassungen haben, bitten wir Sie, sich bei Fragen zur Technik, dem Ablauf oder auftretenden Problemen direkt mit dem Kundenservice der DATEV in Verbindung zu setzen.

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Wer kann nach Inkrafttreten von PSD2 auf meine Zahlungskonten zugreifen?

Zukünftig können Sie wählen, ob Sie selbst auf Ihr Konto zugreifen – zum Beispiel durch Nutzung des Online-Bankings, der Mobilbanking-App oder über eine Finanzverwaltungssoftware – oder ob der Zugriff über einen Zahlungsdiensteanbieter erfolgt.

Dies kann entweder ein Kontoinformationsdienst oder ein Zahlungsauslösedienst sein. Diese neuen Dienste können aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Kontodaten abrufen bzw. Zahlungen auslösen.

Lesen Sie auch:

Wie kann ich Kontrolle behalten über Zahlungsdiensteanbieter?

Was passiert mit meinen Daten, wenn Dritte darauf zugreifen können?

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Wie kann ein Kontoinformationsdienst auf meine Kontodaten zugreifen? (PSD2)

Der Zugriff auf Ihre Daten ist ausschließlich durch Ihre explizite Beauftragung und durch Übermittlung einer starken Authentifizierung (z.B. Kundenkennung, PIN, TAN) möglich.

Das gilt unabhängig davon, ob Sie das Online-Banking über einen Internet-Browser, eine Finanzverwaltungssoftware, eine App oder direkt über einen Zahlungsdiensteanbieter nutzen. 

Die neuen Zahlungsdiensteanbieter sind verpflichtet, die abgerufenen Kundendaten nur für den vorgegebenen Zweck zu verwenden. Dennoch sollten Sie sich im Vorfeld informieren und Gedanken machen, ob Sie dem jeweiligen Dienstleister vertrauen.

Lesen Sie auch:

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Wie kann ich Kontrolle behalten über Zahlungsdiensteanbieter?

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Wie kann ich die Kontrolle behalten über Zahlungsdiensteanbieter? (PSD2)

Ab dem 14.09.2019 stellen wir Ihnen neue Seiten und Funktionen in unserer Internetfiliale zur Verfügung, über die Sie die Verwaltung Ihrer Zahlungsdiensteanbieter vornehmen können.

Sie können dort den Zugriff für einzelne Anbieter regeln und die Erlaubnis auch beenden und den Zugriff entfernen.

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Was ist ein Kontoinformationsdienst?

Dieser Dienst stellt Ihnen sichere Informationen über ein oder mehrere Konten zur Verfügung. Ein typisches Beispiel hierfür ist Finanz- oder Buchhaltungssoftware.

Wichtig: Dritte können nie ohne Ihre Zustimmung auf Ihr Konto oder auf Funktionen des Kontos zugreifen.

Lesen Sie auch:

Was ist ein Zahlungsauslösedienst?

Wie kann ein Kontoinformationsdienst auf meine Kontodaten zugreifen?

 

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Wer ist von PSD2 betroffen?

Alle Kunden sind betroffen. Es gibt Änderungen im Online-Banking, bei Kartenzahlungen (sowohl im Laden als auch Online) und der Nutzung von Drittdiensten. Es sind auch Geschäftskunden / Unternehmenskunden betroffen (z.B. Änderungen beim Business-Portal, DFÜ-Bedingungen).

Eine Übersicht der Änderungen erhalten alle Kunden per Post. Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen jederzeit an unsere Service-Community, das BW-Bank Service-Center oder Ihre Filiale wenden.

Siehe auch: Wie erreiche ich die BW-Bank?

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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