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Wer kann nach Inkrafttreten von PSD2 auf meine Zahlungskonten zugreifen?

Zukünftig können Sie wählen, ob Sie selbst auf Ihr Konto zugreifen – zum Beispiel durch Nutzung des Online-Bankings, der Mobilbanking-App oder über eine Finanzverwaltungssoftware – oder ob der Zugriff über einen Zahlungsdiensteanbieter erfolgt.

Dies kann entweder ein Kontoinformationsdienst oder ein Zahlungsauslösedienst sein. Diese neuen Dienste können aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Kontodaten abrufen bzw. Zahlungen auslösen.

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