Müssen beide gesetzlichen Vertreter mitkommen oder kann das Kind allein das Konto eröffnen?
Die Kontoeröffnung erfolgt digital, alle Unterlagen erhalten Sie automatisch per E-Mail bzw. später auch ins elektronische Postfach. Bei Kindern unter 16 Jahren werfen wir auf einer Filiale einen Blick auf die Geburtsurkunde (ggf. Sorgerechtsnachweis) im Original. Kinder ab 16 Jahren können sich auch mit der Videolegitimation legitimieren.
Müssen beide gesetzlichen Vertreter am PC sein?
Der Online-Antrag wird von den gesetzlichen Vertretern (im Falle des alleinigen Sorgerechts von nur einer Person) abgeschickt. Die gesetzlichen Vertreter erhalten dabei im Lauf des Antrages zwei E-Mails an die angegebenen E-Mail-Adressen. Mit der Videolegitimation bestätigen Sie dann, dass Sie wirklich als die handelnde Person gehandelt haben. Daher ist die Videolegitimation auch dann erforderlich, wenn Sie bereits Kunde bei uns sind.
Geht das auch ohne E-Mail-Adresse?
In der Regel haben Kinder bereits ab 12 Jahren eine eigene E-Mail-Adresse. Sie können diese aber auch die E-Mail-Adresse eines gesetzlichen Vertreters ersetzen. Die Adresse der gesetzlichen Vertreter ist unerlässlich, da die Vorvertraglichen Informationen und Bedingungen an Sie als gesetzlicher Vertreter gesendet werden.
Wie kommt mein Kind und wie komme ich an das Geld, im Falle des Falles?
Ihr Kind kann ab 12 Jahren mit Online-Banking und eigener BW-BankCard plus (Debitkarte) über das eigene Geld verfügen. Wichtig: Die Karte muss auf der Rückseite unterschrieben werden. Als gesetzliche Vertreter haben Sie über das Online-Banking jederzeit alles im Blick.
Kann ich die (Video-) Legitimation beim Online-Antrag auch ein paar Tage später durchführen?
Sie haben insgesamt 10 Tage dafür Zeit. Nach vier Tagen schicken wir Ihnen eine kurze Erinnerung. Nach 10 tagen wird der gesamte Vorgang bei uns gelöscht.