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Ist für die Videoberatung ein spezielles Programm oder eine Software erforderlich?

Nein, das ist nicht erforderlich. Die Videoberatung kann von jedem handelsüblichen Computer aus genutzt werden – ohne das Herunterladen und Installieren von zusätzlicher Software!


Die einzigen Voraussetzungen sind ein Browser, der WebRTC unterstützt (z.B. Google Chrome oder Mozilla Firefox) oder ein (in der Regel ohnehin vorhandenes) aktuelles Flash-Plug-in sowie eine Internetverbindung. Unsere Software unterstützt nicht den Opera Browser.

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Welche technischen Voraussetzungen benötige ich für die Videoberatung?

Sie benötigen lediglich einen WebRTC-fähigen Browser wie zum Beispiel Google Chrome oder Mozilla Firefox beziehungsweise den Adobe Flash Player. Damit auch Ihr Bild übertragen wird, benötigen Sie außerdem eine Kamera.

Bitte beachten Sie: Unsere Software unterstützt nicht den Opera Browser.

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Wer kann nach Inkrafttreten von PSD2 auf meine Zahlungskonten zugreifen?

Zukünftig können Sie wählen, ob Sie selbst auf Ihr Konto zugreifen – zum Beispiel durch Nutzung des Online-Bankings, der Mobilbanking-App oder über eine Finanzverwaltungssoftware – oder ob der Zugriff über einen Zahlungsdiensteanbieter erfolgt.

Dies kann entweder ein Kontoinformationsdienst oder ein Zahlungsauslösedienst sein. Diese neuen Dienste können aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Kontodaten abrufen bzw. Zahlungen auslösen.

Lesen Sie auch:

Wie kann ich Kontrolle behalten über Zahlungsdiensteanbieter?

Was passiert mit meinen Daten, wenn Dritte darauf zugreifen können?

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Wie kann ein Kontoinformationsdienst auf meine Kontodaten zugreifen? (PSD2)

Der Zugriff auf Ihre Daten ist ausschließlich durch Ihre explizite Beauftragung und durch Übermittlung einer starken Authentifizierung (z.B. Kundenkennung, PIN, TAN) möglich.

Das gilt unabhängig davon, ob Sie das Online-Banking über einen Internet-Browser, eine Finanzverwaltungssoftware, eine App oder direkt über einen Zahlungsdiensteanbieter nutzen. 

Die neuen Zahlungsdiensteanbieter sind verpflichtet, die abgerufenen Kundendaten nur für den vorgegebenen Zweck zu verwenden. Dennoch sollten Sie sich im Vorfeld informieren und Gedanken machen, ob Sie dem jeweiligen Dienstleister vertrauen.

Lesen Sie auch:

Was passiert mit meinen Daten, wenn Dritte darauf zugreifen können?

Wie kann ich Kontrolle behalten über Zahlungsdiensteanbieter?

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Wie kann ich die Kontrolle behalten über Zahlungsdiensteanbieter? (PSD2)

Ab dem 14.09.2019 stellen wir Ihnen neue Seiten und Funktionen in unserer Internetfiliale zur Verfügung, über die Sie die Verwaltung Ihrer Zahlungsdiensteanbieter vornehmen können.

Sie können dort den Zugriff für einzelne Anbieter regeln und die Erlaubnis auch beenden und den Zugriff entfernen.

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Was ist ein Kontoinformationsdienst?

Dieser Dienst stellt Ihnen sichere Informationen über ein oder mehrere Konten zur Verfügung. Ein typisches Beispiel hierfür ist Finanz- oder Buchhaltungssoftware.

Wichtig: Dritte können nie ohne Ihre Zustimmung auf Ihr Konto oder auf Funktionen des Kontos zugreifen.

Lesen Sie auch:

Was ist ein Zahlungsauslösedienst?

Wie kann ein Kontoinformationsdienst auf meine Kontodaten zugreifen?

 

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Wer ist von PSD2 betroffen?

Alle Kunden sind betroffen. Es gibt Änderungen im Online-Banking, bei Kartenzahlungen (sowohl im Laden als auch Online) und der Nutzung von Drittdiensten. Es sind auch Geschäftskunden / Unternehmenskunden betroffen (z.B. Änderungen beim Business-Portal, DFÜ-Bedingungen).

Eine Übersicht der Änderungen erhalten alle Kunden per Post. Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen jederzeit an unsere Service-Community, das BW-Bank Service-Center oder Ihre Filiale wenden.

Siehe auch: Wie erreiche ich die BW-Bank?

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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