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PSD2 erhöht die Sicherheit im Online-Banking. Dazu gehört auch, dass Sie alle 90 Tage beim Login zusätzlich eine TAN eingeben müssen.

Dies betrifft alle Kunden, also auch diejenigen, die nur einen so genannten lesenden Zugriff auf ein oder mehrere Konten haben. Auch für diese Kunden ist ab sofort ein TAN-Medium erforderlich, um sich weiterhin im Online-Banking anmelden zu können.

Erfahren Sie hier mehr über die TAN-Medien: Entscheidungshilfe TAN-Verfahren

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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Durch PSD2 kommt es zu Erweiterungen des Funktionsumfangs beim mobilen Bezahlen (z.B. Google Pay). Künftig können Sie die Authentifizierung direkt über Ihr Smartphone vornehmen (z.B. per Fingerabdruck) und Zahlungen so auslösen. Das neue Verfahren erfüllt die Anforderungen an eine Zwei-Faktor-Authentifizierung durch den Besitz des Smartphones und die Inhärenz durch Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.

Diese Neuerung und die damit zusammenhängenden Regelungen wurden in den Bedingungen für die digitale Kreditkarte / Debitkarte aufgenommen.

Siehe auch:

Was ist ein Authentifizierungselement?

Was sind individualisierte Authentifizierungsverfahren?

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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Wenn Sie bereits Online-Banking nutzen, müssen Sie erstmals 90 Tage nach dem 14.09.2019 eine TAN eingeben.

Als Neukunde müssen Sie direkt bei Ihrer ersten Anmeldung zusätzlich eine TAN eingeben. 

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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Individualisierte Authentifizierungsverfahren dienen der Feststellung, ob die Person, die das Gerät zur Zahlung verwendet, tatsächlich der rechtmßige Inhaber des jeweiligen Zahlungsinstruments ist. Dies betrifft vor allem moderne Zahlungsmethoden wie der Einsatz digitaler Debit-/Kreditkarten beim mobilen Bezahlen mit dem Smartphone.

Die Authentifizierung wird direkt über das mobile Endgerät vorgenommen. Das Verfahren nennt sich CDCVM (Consumer Device Cardholder Verification Method) und bezeichnet die Identifikation mit Hilfe von z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Geräte-Code.

Das neue Verfahren bringt für Sie zwei zentrale Vorteile:

  1. Noch einfacher: Die Zahlungsfreigabe mithilfe von z.B. dem Fingerabdruck vereinfacht den Prozess. Statt PIN am Terminal geben Sie Transaktionen direkt am Smartphone frei.
  2. Noch schneller: Sie können die Freigabe schon vor dem Davorhalten vor das Karten-Terminal vornehmen. Einfach per Fingerabdruck authentifizieren und dann das Smartphone an das Terminal halten.

Siehe auch: Was ist ein Authentifizierungselement?

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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Das Wichtigste zuerst: Nur Sie allein bestimmen, wer welche Informationen erhält. Wir als Bank geben keine Daten an Dritte weiter. Dennoch kann es auf Ihren Wunsch zu einem Austausch von bestimmten Daten kommen.

Dies ist dann der Fall, wenn Sie einen so genannten Drittanbieter beauftragen, in Ihrem Namen Zahlungsinformationen abzufragen oder Zahlungsdienste auszuführen. Ein klassisches Beispiel ist z.B. eine Finanzsoftware, die für Sie Informationen abruft, um Sie dann weiterzuverarbeiten. Ein anderes Beispiel sind Dienste wie z.B. Sofortüberweisung.de, mit denen Sie eine Überweisung auslösen. In diesem Fall wählt sich der Anbieter in Ihrem Namen in Ihr Online-Banking ein und übernimmt den Prozess.

Die Sicherheit Ihrer Daten war schon immer groß, mit PSD2 kommen nun aber einheitliche Pflichten und Richtlinien für alle Drittanbieter, die Ihnen mehr Überblick verschaffen sollen. Zudem werden zusätzliche Sicherheitsstandards etabliert, um Ihre Daten noch besser zu schützen.

Wir haben in unserer Internetfiliale Informationen und FAQ zum Thema für Sie zusammengestellt: www.bw-bank.de/psd2 

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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Eine zentrale Regelung von PSD2 sieht vor, dass künftig unterschiedliche Elemente von Kunden genutzt werden müssen, um Zahlungen oder ähnliches auszulösen. Dadurch soll die Identifikation der Kunden noch eindeutiger überprüfbar sein.

Als Elemente wurden festgelegt:

  • Wissenselemente: etwas, das nur der Kunde weiß (z.B. eine PIN)
  • Besitzelemente: etwas, das nur der Kunde besitzt (z.B. ein mobiles Endgerät)
  • Seinselemente (Inhärenz): ein persönliches Merkmal des Kunden (z.B. Fingerabdruck)

Am Kassen-Terminal ist dieses Verfahren bereits Praxis durch Einsatz der Karte (Besitz) und Eingabe der PIN (Wissen). Das Prinzip wird künftig auch beim Online-Banking sowie der Bezahlung mit Kreditkarten im Internet angewendet.

Siehe auch: Was sind individualisierte Authentifizierungsverfahren?

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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Aufgrund der hohen Nachfrage von Kunden, die bereits einen TAN-Generator der Sparkasse besitzen, haben wir die technischen Möglichkeiten der TAN-Erzeugung in unserem Online-Banking noch einmal erweitert. Ab sofort können Sie optional per "Flicker" die TAN erzeugen und somit Ihren bisherigen TAN-Generator der Sparkasse (oder einer anderen Bank, die das Verfahren anbietet) verwenden.

Hintergrund: Wir setzen mit chipTAN-QR auf die technisch modernste Version des chipTAN-Verfahrens. Zur Erzeugung der TAN wird ein QR-Code auf dem Bildschirm mit Hilfe des TAN-Generators eingelesen und daraus eine TAN generiert. Die meisten Sparkassen und viele Banken arbeiten mit der technisch älteren Version "chipTAN optisch". Hierbei wird ein flackerndes Feld auf dem Bildschirm mit Hilfe des Generators ausgelesen und eine TAN erzeugt. Die Geräte sind jeweils nur für eins der beiden Verfahren kompatibel.

Wir empfehlen die Variante chipTAN-QR, da Komfort und Sicherheit hier auf dem neuesten Stand der Technik sind und das Verfahren nach und nach auch in anderen Häusern die bisherige Technik ablösen wird.

Empfohlene Links:
Weitere Informationen zum chipTAN-Verfahren: bw-bank.de/chiptan
Informationen zur Umstellung: Wie stelle ich mich auf chipTAN um?

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Grundsätzlich wird die Videoberatung nicht aufgezeichnet.
Um gesetzliche Anforderungen zum Anlegerschutz zu erfüllen, muss die BW-Bank in der Anlageberatung jedoch die Tonspur des Beratungsgesprächs aufzeichnen und aufbewahren. Bei derartigen Beratungen werden Sie vor Start der Aufzeichnung auf die Aufzeichnung aufmerksam gemacht und müssen dieser explizit zustimmen.


Bei Verdacht auf eine strafbare Handlung (Bedrohung, Missbrauch usw.) behält sich die BW-Bank zum Zweck der Beweissicherung vor, den vollständigen Gesprächsverlauf einschließlich IP-Adresse und sonstigen Kommunikationsdaten zu sichern.

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Die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten hat für uns oberste Priorität.  Die Videoberatung der BW-Bank verwendet höchste Sicherheitsstandards, damit Dritte in keiner Weise auf diese Leitung zugreifen können. Alle Daten werden SSL-/TLS-verschlüsselt mit HTTPS übertragen. Dabei ist die Absicherung Ihres Endgeräts von entscheidender Bedeutung.
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Ja, denn es ist nicht erforderlich, dass Sie eine Webcam nutzen. Sie können auch per Text-Chat Kontakt mit uns aufnehmen – und sehen dennoch den Kollegen des Beratungsteams auf ihrem Bildschirm.
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