Die Änderungen durch PSD2 machen Ihr Online-Banking noch sicherer, da durch die so genannte starke Kundenauthentifizierung strengere Regeln für z.B. Log-in oder Logout gelten.
Darüber hinaus bringt PSD2 weitere Vorteile für Sie:
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Die Änderungen im Online-Banking (z.B. automatischer Logout bei Inaktivität nach fünf statt bisher 12 Minuten) werden durch die EU-Verordnung vorgeschrieben und sind rechtlich für alle Banken bindend. Wird diesen Änderungen widersprochen, müssen wir Ihren Online-Banking-Zugang löschen.
Benötigte Dokumente und Kontoauszüge müssen rechtzeitig gespeichert werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor einem Widerspruch von uns beraten zu lassen. Gern erläutern wir Ihnen noch einmal im Detail die gesetzlichen Änderungen und notwendigen Anpassungen.
Siehe auch: Wie erreiche ich die BW-Bank?
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Nein, das ist nicht möglich. Es handelt sich um eine gesetzliche Anforderung, die das Online-Banking noch sicherer machen soll. Daher erfolgt das automatische Logout bei Inaktivität ab dem 14. September bereits nach fünf Minuten.
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Ja. Die starke Kundenauthentifizierung sieht vor, dass Sie ältere Umsätze nur nach Eingabe einer TAN einsehen können.
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Die Regelung zur starken Kundenauthentifizierung sieht vor, dass nach 90 Tagen eine TAN zusätzlich zum gewohnten Login eingegeben werden muss.
Dies betrifft das erste Login nach dieser Zeitspanne. Erfolgt dieser zum Beispiel erst nach 99 Tagen, wird die TAN dann abgefragt. Es erfolgt keine Sperrung oder ähnliches Ihres Zugangs, sollten Sie nicht immer genau nach 90 Tagen eine TAN eingeben.
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PSD2 erhöht die Sicherheit im Online-Banking. Dazu gehört auch, dass Sie alle 90 Tage beim Login zusätzlich eine TAN eingeben müssen.
Dies betrifft alle Kunden, also auch diejenigen, die nur einen so genannten lesenden Zugriff auf ein oder mehrere Konten haben. Auch für diese Kunden ist ab sofort ein TAN-Medium erforderlich, um sich weiterhin im Online-Banking anmelden zu können.
Erfahren Sie hier mehr über die TAN-Medien: Entscheidungshilfe TAN-Verfahren
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Wenn Sie bereits Online-Banking nutzen, müssen Sie erstmals 90 Tage nach dem 14.09.2019 eine TAN eingeben.
Als Neukunde müssen Sie direkt bei Ihrer ersten Anmeldung zusätzlich eine TAN eingeben.
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Neben dem offiziellen chipTAN-Generator der BW-Bank (hier können Sie diesen bestellen: sparkassen-shop.de/bw-bank) gibt es Alternativen, die Sie bei gängigen Online-Händlern erhalten und zusammen mit Ihrer Debitkarte nutzen können.
Die Synchronisation Ihres chipTAN-Generators erfolgt immer über Ihr Online-Banking. Gehen Sie im Menü auf Service -> PIN/TAN-Verwaltung -> chipTAN synchronisieren.
Folgende Geräte sind mit unserem chipTAN-QR-Verfahren kompatibel (Stand: 11.02.2019):
Weitere Geräte werden nach und nach folgen.
Informationen für Kunden, die einen TAN-Generator der Sparkasse nutzen: Kann ich diesen auch bei der BW-Bank nutzen?