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50 FAQs im Thema

Online-Banking

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Ich nutze eine Banking-Software und erhalte einen Zertifikatsfehler. Was kann ich tun?

Mitte November 2020 erfolgte der Tausch des auslaufenden Sicherheitszertifikats für den FinTS-Zugang mit PIN/TAN-Verfahren. Die Hersteller von FinTS-Kundenprodukten wurden vorab umfassend informiert.

Bei veralteten FinTS-Produkten, deren Support von Herstellerseite eingestellt wurde, kann dies dazu führen, dass der Zugang zum Konto mit der Fehlermeldung "Zertifikatsfehler" oder "Zertifikat ungültig" verweigert wird.

Dies betrifft zum Beispiel die seit 31.03.2020 vom Hersteller abgekündigten Versionen StarMoney 11 und StarMoney Business 8.

Sollte ein Update auf eine aktuelle Produktversion nicht möglich sein oder nicht zum Ziel führen, wenden Sie sich bitte an den Support des jeweiligen Herstellers.
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Wie setze ich eine bestehende pushTAN-Verbindung in der BW Mobilbanking-App zurück?

Wenn Sie Ihre bestehende pushTAN-Verbindung zurückgesetzt haben (z.B. bei einem Gerätewechsel) und in diesem Zusammenhang die pushTAN-Gerätebezeichnung in der internetfililae (Online-Banking) geändert haben, dann denken Sie bitte daran, dies auch in Ihrer BW Mobilbanking-App einmalig vorzunehmen. Der neue Gerätename wird nicht automatisch aktualisiert.

So gehen Sie in der App vor:

  1. Wählen Sie das BW-Bank Konto aus (Anzeige der Umsätze).
  2. Über "Kontodetails" unten rechts gelangen Sie zu den "Zugangsdaten" (wiederum unten rechts).
  3. Im Menü Zugangsdaten öffnen Sie bitte über die drei Punkte oben rechts das Seitenmenü und wählen hier "Kontoparameter aktualisieren".

  4. Nach einer evtl. erforderlichen Eingabe Ihrer Online-Banking-PIN bekommen Sie nun das neue pushTAN-Gerät zur Auswahl angezeigt.

  5. Wählen Sie das Gerät aus und bestätigen Sie mit "ok".

  6. Nun ist das neue pushTAN-Gerät für alle Konten dieser Online-Banking-Vereinbarung
    zugeordnet.

Kontrollieren Sie ggf. im Anschluss, ob die neue pushTAN-Gerätebezeichnung auch für die
anderen Konten dieser Vereinbarung übernommen wurde. Ist dies nicht der Fall, dann führen Sie bitte diese Schritte auch für Ihre anderen Konten innerhalb der BW Mobilbanking-App aus.

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Ich bin DATEV-Kunde. Was ändert sich für mich durch den anstehenden Wechsel der Schnittstelle?

Ich bin DATEV-Kunde. Was ändert sich für mich durch den anstehenden Wechsel der Schnittstelle?
Im Rahmen der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 kommt es zu verschiedenen Änderungen im Online-Banking. Betroffen sind hiervon auch unsere Kunden, die ihr Banking über eine Finanzsoftware (HBCI-Banking) erledigen.

Aktuell verschickt die DATEV allen betroffenen Kunden Informationsschreiben und kündigt den anstehenden Wechsel der Schnittstelle an, von bisher FinTS auf die neue PSD2-konforme XS2A.

Wir haben für Sie einige Informationen zusammengestellt:
  • Wer ist betroffen?
    DATEV-Kunden, die bisher per FinTS Zahlungsaufträge und Kontoumsatzabrufe über den Partner der DATEV, die finAPI GmbH übermitteln.
  • Wer ist nicht betroffen?
    DATEV-Kunden, die Daten über EBICS und SRZ übermitteln.
  • Was ist eine Schnittstelle?
    Zum Datenaustausch zwischen BW-Bank und der Finanzsoftware bedarf es Schnittstellen im System, über die Informationen sicher ausgetauscht werden können. Da bislang jedes Unternehmen eigene Schnittstellen entwickeln konnte, gibt es keinen Marktstandard. Dies soll die neue, einheitliche Schnittstelle XS2A lösen.
  • Ändert sich für mich etwas im Funktionsumfang?
    Als Kunde der BW-Bank ändert sich für Sie nichts. Wir haben bereits zum 14.09.2019 die neue Schnittstelle in vollem Umfang eingeführt, weshalb es zu keinen Einschränkungen kommen wird.
  • Was muss ich als betroffener Kunde tun?
    In Richtung BW-Bank sind keine Aktionen erforderlich. Bei Ihrer Bankingsoftware der DATEV werden Anpassungen in den Einstellungen nötig sein. Hierüber wird Sie die DATEV voraussichtlich im März 2020 informieren.

Da wir keinen Einfluss auf diese Anpassungen haben, bitten wir Sie, sich bei Fragen zur Technik, dem Ablauf oder auftretenden Problemen direkt mit dem Kundenservice der DATEV in Verbindung zu setzen.

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Welche Leistungen bietet das BW Online-Banking an?

Mit dem BW Online-Banking erledigen Sie Ihre Bank- oder Börsengeschäfte schnell und komfortabel - jederzeit, weltweit und auf dem aktuellsten Stand der Sicherheitstechnik.

 Das BW Online-Banking bietet Ihnen dabei jede Menge Leistungen und Vorteile:                                           

  • Information: Kontostände, Kontoumsätze, Kontenstatus, elektronisches Postfach
  • Zahlungsverkehr: Überweisung, Terminüberweisung, Vorlagen, SEPA Überweisung, Auslandsüberweisung, Dauerauftrag
  • Kreditkarten: Umsatzanzeige, Abrechnung
  • Brokerage: Direktbroker für Wertpapiergeschäfte, Depotverwaltung, Börseninformationen (Aktien, Renten, Research, etc.)
  • Analyse: Digitales Haushaltsbuch (BW Finanzmanager)
  • Service: Elektronisches Postfach, Adressänderung, sperren im Notfall, PIN ändern, Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag)

Für die Nutzung des Online-Banking fallen keine zusätzlichen Kontoführungsgebühren an. Die Kosten für die Kontoführung, abhängig von Ihrem gewählten Kontomodell, finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Weitere Informationen zum Online-Banking und den Zugangsdaten erhalten Sie hier


Weiterführende Links:
Was ist eine PIN?
Ich habe meine PIN zu oft falsch eingegeben - wie entsperre ich mein Online-Konto?
Wie kann ich Aufträge aus dem Online-Banking drucken?
Wie füge ich meinem Online-Konto weitere BW-Bank Konten zu?
Wie erhalte ich meine elektronischen Kontoauszüge?

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Auslandsüberweisungen im Online-Banking freischalten - aber wie?

Als Kontoinhaber können Sie sich im Online-Banking ganz einfach selbst für die von Ihnen gewünschten Länder für den Auslandszahlungsverkehr (Auslandsüberweisung) freischalten bzw. freigeschaltete Länder auch wieder entfernen.

Melden Sie sich hierzu im Online-Banking an. Den Prozess finden Sie unter Service ->Auslandsfreischaltung oder direkt über diesen Link: https://www.bw-bank.de/azv

Die Aktivierung der Länder erfolgt sofort.

Detailinformationen finden Sie im angehängten Factsheet. (Aktuell wird die Vorschau unten leider nicht korrekt dargestellt. Das PDF kann aber problemlos geladen werden)


Weiterführende Links:
Wie erreiche ich die BW-Bank?

Welche Leistungen bietet das BW Online-Banking an?

Wie kann ich eine Auslandsüberweisung außerhalb der SEPA-Länder tätigen?

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Ich habe meine Online-Banking PIN vergessen - was muss ich tun?

Sie können beim BW-Bank Service-Center eine neue Online-Banking PIN bestellen. Ihre neue PIN senden wir Ihnen mit der Post zu.

Per E-Mail:
Schreiben Sie uns über das BW-Bank Kontaktformular eine Mitteilung: BW-Bank Kontaktformular

Telefonisch:
Bestellen Sie Ihre neue Online-Banking telefonisch unter 0711 124-44466 (Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr).

In der Filiale
Kommen Sie in die nächste Filiale der BW-Bank.

 

 

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Wie kann ich auf ein anderes TAN-Verfahren umstellen?

Wenn Sie Ihr bestehendes TAN-Verfahren ändern möchten, können Sie dies im Online-Banking tun. Der Wechsel ist in beide Richtungen möglich - von chipTAN zu pushTAN und umgekehrt.

Beachten Sie bitte, dass beim Wechsel zu chipTAN ein TAN-Generator benötigt wird, den Sie vor der Umstellung erwerben müssen (s. hier: Welche Geräte eigenen sich?). Ohne TAN-Generator können Sie nach der Umstellung keine Aufträge freigeben.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich auf www.bw-bank.de an
  2. Wählen Sie Online-Banking / Service / PIN/TAN-Verwaltung / TAN-Verfahren wechseln
  3. Folgen Sie den Anweisungen im Prozess und stellen Sie in wenigen Schritten um.


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Wer ist von PSD2 betroffen?

Alle Kunden sind betroffen. Es gibt Änderungen im Online-Banking, bei Kartenzahlungen (sowohl im Laden als auch Online) und der Nutzung von Drittdiensten. Es sind auch Geschäftskunden / Unternehmenskunden betroffen (z.B. Änderungen beim Business-Portal, DFÜ-Bedingungen).

Eine Übersicht der Änderungen erhalten alle Kunden per Post. Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen jederzeit an unsere Service-Community, das BW-Bank Service-Center oder Ihre Filiale wenden.

Siehe auch: Wie erreiche ich die BW-Bank?

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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Kann ich den Änderungen von PSD2 widersprechen?

Sie können den geänderten Bedingungen widersprechen. Der Widerspruch muss bis spätestens 14. September schriftlich bei uns eingegangen sein.

Sie können pauschal allen Änderungen widersprechen oder sich auf einzelne Punkte beziehen und nur diesen widersprechen.

Bitte beachten Sie: PSD2 regelt die Bedingungen für den Zahlungsverkehr verbindlich und einheitlich für die gesamte EU. Der Großteil der Änderungen betrifft grundlegende Funktionen oder Sicherheitseinstellungen. Ein Widerspruch gegen diese Änderung kann zur Folge haben, dass wir Ihnen Services und Funktionen (z.B. Online-Banking) nicht mehr anbieten dürfen. Lassen Sie sich vorab am Besten individuell von uns zu den möglichen Folgen informieren und beraten.

Siehe auch: Wie erreiche ich die BW-Bank?

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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