Wenn Sie Ihre bestehende pushTAN-Verbindung zurückgesetzt haben (z.B. bei einem Gerätewechsel) und in diesem Zusammenhang die pushTAN-Gerätebezeichnung in der internetfililae (Online-Banking) geändert haben, dann denken Sie bitte daran, dies auch in Ihrer BW Mobilbanking-App einmalig vorzunehmen. Der neue Gerätename wird nicht automatisch aktualisiert.
So gehen Sie in der App vor:
Im Menü Zugangsdaten öffnen Sie bitte über die drei Punkte oben rechts das Seitenmenü und wählen hier "Kontoparameter aktualisieren".
Nach einer evtl. erforderlichen Eingabe Ihrer Online-Banking-PIN bekommen Sie nun das neue pushTAN-Gerät zur Auswahl angezeigt.
Wählen Sie das Gerät aus und bestätigen Sie mit "ok".
Nun ist das neue pushTAN-Gerät für alle Konten dieser Online-Banking-Vereinbarung
zugeordnet.
Kontrollieren Sie ggf. im Anschluss, ob die neue pushTAN-Gerätebezeichnung auch für die
anderen Konten dieser Vereinbarung übernommen wurde. Ist dies nicht der Fall, dann führen Sie bitte diese Schritte auch für Ihre anderen Konten innerhalb der BW Mobilbanking-App aus.
Mit dem BW Online-Banking erledigen Sie Ihre Bank- oder Börsengeschäfte schnell und komfortabel - jederzeit, weltweit und auf dem aktuellsten Stand der Sicherheitstechnik.
Das BW Online-Banking bietet Ihnen dabei jede Menge Leistungen und Vorteile:
Für die Nutzung des Online-Banking fallen keine zusätzlichen Kontoführungsgebühren an. Die Kosten für die Kontoführung, abhängig von Ihrem gewählten Kontomodell, finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Weitere Informationen zum Online-Banking und den Zugangsdaten erhalten Sie hier.
Weiterführende Links:
Was ist eine PIN?
Ich habe meine PIN zu oft falsch eingegeben - wie entsperre ich mein Online-Konto?
Wie kann ich Aufträge aus dem Online-Banking drucken?
Wie füge ich meinem Online-Konto weitere BW-Bank Konten zu?
Wie erhalte ich meine elektronischen Kontoauszüge?
Als Kontoinhaber können Sie sich im Online-Banking ganz einfach selbst für die von Ihnen gewünschten Länder für den Auslandszahlungsverkehr (Auslandsüberweisung) freischalten bzw. freigeschaltete Länder auch wieder entfernen.
Melden Sie sich hierzu im Online-Banking an. Den Prozess finden Sie unter Service ->Auslandsfreischaltung oder direkt über diesen Link: https://www.bw-bank.de/azv
Die Aktivierung der Länder erfolgt sofort.
Detailinformationen finden Sie im angehängten Factsheet. (Aktuell wird die Vorschau unten leider nicht korrekt dargestellt. Das PDF kann aber problemlos geladen werden)
Weiterführende Links:
Wie erreiche ich die BW-Bank?
Welche Leistungen bietet das BW Online-Banking an?
Wie kann ich eine Auslandsüberweisung außerhalb der SEPA-Länder tätigen?
Sie können beim BW-Bank Service-Center eine neue Online-Banking PIN bestellen. Ihre neue PIN senden wir Ihnen mit der Post zu.
Per E-Mail:
Schreiben Sie uns über das BW-Bank Kontaktformular eine Mitteilung: BW-Bank Kontaktformular
Telefonisch:
Bestellen Sie Ihre neue Online-Banking telefonisch unter 0711 124-44466 (Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr).
In der Filiale
Kommen Sie in die nächste Filiale der BW-Bank.
Wenn Sie Ihr bestehendes TAN-Verfahren ändern möchten, können Sie dies im Online-Banking tun. Der Wechsel ist in beide Richtungen möglich - von chipTAN zu pushTAN und umgekehrt.
Beachten Sie bitte, dass beim Wechsel zu chipTAN ein TAN-Generator benötigt wird, den Sie vor der Umstellung erwerben müssen (s. hier: Welche Geräte eigenen sich?). Ohne TAN-Generator können Sie nach der Umstellung keine Aufträge freigeben.
Gehen Sie wie folgt vor:
Alle Kunden sind betroffen. Es gibt Änderungen im Online-Banking, bei Kartenzahlungen (sowohl im Laden als auch Online) und der Nutzung von Drittdiensten. Es sind auch Geschäftskunden / Unternehmenskunden betroffen (z.B. Änderungen beim Business-Portal, DFÜ-Bedingungen).
Eine Übersicht der Änderungen erhalten alle Kunden per Post. Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen jederzeit an unsere Service-Community, das BW-Bank Service-Center oder Ihre Filiale wenden.
Siehe auch: Wie erreiche ich die BW-Bank?
Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?
Zum 14. September 2019 tritt PSD2 voll in Kraft. Ebenso gelten ab diesem Zeitpunkt alle neuen / geänderten Bedingungen.
Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?
Sie können den geänderten Bedingungen widersprechen. Der Widerspruch muss bis spätestens 14. September schriftlich bei uns eingegangen sein.
Sie können pauschal allen Änderungen widersprechen oder sich auf einzelne Punkte beziehen und nur diesen widersprechen.
Bitte beachten Sie: PSD2 regelt die Bedingungen für den Zahlungsverkehr verbindlich und einheitlich für die gesamte EU. Der Großteil der Änderungen betrifft grundlegende Funktionen oder Sicherheitseinstellungen. Ein Widerspruch gegen diese Änderung kann zur Folge haben, dass wir Ihnen Services und Funktionen (z.B. Online-Banking) nicht mehr anbieten dürfen. Lassen Sie sich vorab am Besten individuell von uns zu den möglichen Folgen informieren und beraten.
Siehe auch: Wie erreiche ich die BW-Bank?
Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?