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46 FAQs im Thema

Zahlungsverkehr

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Was ist ein Kontoinformationsdienst?

Dieser Dienst stellt Ihnen sichere Informationen über ein oder mehrere Konten zur Verfügung. Ein typisches Beispiel hierfür ist Finanz- oder Buchhaltungssoftware.

Wichtig: Dritte können nie ohne Ihre Zustimmung auf Ihr Konto oder auf Funktionen des Kontos zugreifen.

Lesen Sie auch:

Was ist ein Zahlungsauslösedienst?

Wie kann ein Kontoinformationsdienst auf meine Kontodaten zugreifen?

 

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Wer ist von PSD2 betroffen?

Alle Kunden sind betroffen. Es gibt Änderungen im Online-Banking, bei Kartenzahlungen (sowohl im Laden als auch Online) und der Nutzung von Drittdiensten. Es sind auch Geschäftskunden / Unternehmenskunden betroffen (z.B. Änderungen beim Business-Portal, DFÜ-Bedingungen).

Eine Übersicht der Änderungen erhalten alle Kunden per Post. Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen jederzeit an unsere Service-Community, das BW-Bank Service-Center oder Ihre Filiale wenden.

Siehe auch: Wie erreiche ich die BW-Bank?

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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Kann ich den Änderungen von PSD2 widersprechen?

Sie können den geänderten Bedingungen widersprechen. Der Widerspruch muss bis spätestens 14. September schriftlich bei uns eingegangen sein.

Sie können pauschal allen Änderungen widersprechen oder sich auf einzelne Punkte beziehen und nur diesen widersprechen.

Bitte beachten Sie: PSD2 regelt die Bedingungen für den Zahlungsverkehr verbindlich und einheitlich für die gesamte EU. Der Großteil der Änderungen betrifft grundlegende Funktionen oder Sicherheitseinstellungen. Ein Widerspruch gegen diese Änderung kann zur Folge haben, dass wir Ihnen Services und Funktionen (z.B. Online-Banking) nicht mehr anbieten dürfen. Lassen Sie sich vorab am Besten individuell von uns zu den möglichen Folgen informieren und beraten.

Siehe auch: Wie erreiche ich die BW-Bank?

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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Was passiert, wenn ich den Änderungen durch PSD2 im Online-Banking widerspreche?

Die Änderungen im Online-Banking (z.B. automatischer Logout bei Inaktivität nach fünf statt bisher 12 Minuten) werden durch die EU-Verordnung vorgeschrieben und sind rechtlich für alle Banken bindend. Wird diesen Änderungen widersprochen, müssen wir Ihren Online-Banking-Zugang löschen.

Benötigte Dokumente und Kontoauszüge müssen rechtzeitig gespeichert werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor einem Widerspruch von uns beraten zu lassen. Gern erläutern wir Ihnen noch einmal im Detail die gesetzlichen Änderungen und notwendigen Anpassungen.

Siehe auch: Wie erreiche ich die BW-Bank?

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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Warum brauche ich beim Bezahlen mit Kreditkarte künftig eine PIN statt Unterschrift?

Die PIN-Eingabe wird bei Zahlungen im In- und Ausland durch PSD2 zum Standard. Dadurch soll die Sicherheit weiter verbessert werden, da eine nur dem Inhaber bekannte PIN den Schutz vor Missbrauch gegenüber einer Unterschrift erhöht.

Die Umsetzung erfolgt nicht auf einmal und ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. In vielen europäischen Urlaubsländern wird die PIN komplett die Unterschrift ersetzen. In Deutschland werden bis auf Weiteres beide Verfahren zulässig sein, so dass die Umstellung hier etwas langsamer erfolgen dürfte.

Wir empfehlen, sich die PIN der Kreditkarte einzuprägen, um Sie bei Bedarf eingeben zu können. Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie sich einfach und schnell eine neue Wunsch-PIN anfordern. Die erste Wunsch-PIN ist dabei sogar kostenfrei. Weitere Informationen unter bw-bank.de/WunschPIN

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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Wieso gibt es Änderungen bei den Bedingungen für meine Kreditkarte / Debitkarte?

Durch PSD2 kommt es zu Erweiterungen des Funktionsumfangs beim mobilen Bezahlen (z.B. Google Pay). Künftig können Sie die Authentifizierung direkt über Ihr Smartphone vornehmen (z.B. per Fingerabdruck) und Zahlungen so auslösen. Das neue Verfahren erfüllt die Anforderungen an eine Zwei-Faktor-Authentifizierung durch den Besitz des Smartphones und die Inhärenz durch Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.

Diese Neuerung und die damit zusammenhängenden Regelungen wurden in den Bedingungen für die digitale Kreditkarte / Debitkarte aufgenommen.

Siehe auch:

Was ist ein Authentifizierungselement?

Was sind individualisierte Authentifizierungsverfahren?

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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Was sind individualisierte Authentifizierungsverfahren und welchen Vorteil habe ich davon?

Individualisierte Authentifizierungsverfahren dienen der Feststellung, ob die Person, die das Gerät zur Zahlung verwendet, tatsächlich der rechtmßige Inhaber des jeweiligen Zahlungsinstruments ist. Dies betrifft vor allem moderne Zahlungsmethoden wie der Einsatz digitaler Debit-/Kreditkarten beim mobilen Bezahlen mit dem Smartphone.

Die Authentifizierung wird direkt über das mobile Endgerät vorgenommen. Das Verfahren nennt sich CDCVM (Consumer Device Cardholder Verification Method) und bezeichnet die Identifikation mit Hilfe von z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Geräte-Code.

Das neue Verfahren bringt für Sie zwei zentrale Vorteile:

  1. Noch einfacher: Die Zahlungsfreigabe mithilfe von z.B. dem Fingerabdruck vereinfacht den Prozess. Statt PIN am Terminal geben Sie Transaktionen direkt am Smartphone frei.
  2. Noch schneller: Sie können die Freigabe schon vor dem Davorhalten vor das Karten-Terminal vornehmen. Einfach per Fingerabdruck authentifizieren und dann das Smartphone an das Terminal halten.

Siehe auch: Was ist ein Authentifizierungselement?

Lesen Sie auch unseren Übersichtsbeitrag: Am 14. September tritt PSD2 in Kraft - was bedeutet das für Sie?

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